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Ein mutmaßlicher sechsfacher Mörder simulierte “Flugangst” – und alle glaubten ihm.

2. Dezember 2017 / 10:10 Uhr

Im Gefängnis plötzlich “Flugangst” bekommen: Abschiebung einfach ausgesetzt

Wenn es darum geht, Abschiebungen oder Auslieferungen illegaler Migranten zu verhindern, werden viele der ungebetenen Gäste und deren Anwälte immer kreativer. Die Palette reicht vom angeblichen “Mörder”, dem ja daheim die Todesstrafe droht, bis hin zum Vergewaltiger, der dann ausgerechnet in den “Weltsozialämtern” Deutschland oder Österreich vor rachesüchtigen Verwandten “Schutz suchen” darf.

Kommentar von Unzensurix

Nicht einmal innerhalb der EU dürfen neuerdings Kriminelle in gewisse Länder abgeschoben werden, da die Gefängnisse dort für Straftäter laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) nicht komfortabel genug seien. Auch einen Herrn aus Somalia haben wir als ersten “Klimaflüchtling” bereits bei uns, da ihm aufgrund des Klimas in seiner Heimat eine Rückkehr dorthin nicht zumutbar ist.

Abschiebung von Mörder vorübergehend ausgesetzt

Nun wurde die Palette solcher Verhinderungsgründe um eine Facette reicher. Die “Flugangst” eines mutmaßlichen sechsfachen Mörders verhinderte vorläufig eine rasche Auslieferung. Wie der Kurier berichtet, hat das Landesgericht Wien daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Transportfähigkeit des Mordverdächtigen klären sollte – und laut diesem Gutachten ist der Mann aus psychiatrischer Sicht transportfähig.

Das heißt aber noch lange nicht, dass wir diesen Bereicherer rasch loswerden, obwohl das Oberlandesgericht entschieden hat, dass eine Auslieferung an Russland zulässig ist. Seine Anwälte stellten nämlich beim Obersten Gerichtshof einen “Erneuerungsantrag” – und der hat aufschiebende Wirkung.

“Flugangst” bald massenhaft Grund für verweigerte Abschiebungen?

Ohne näher auf die Taten des mutmaßlichen Chefs einer Mafia-ähnlichen Gruppierung einzugehen – er bestreitet natürlich vehement seine Schuld – ist der Fall für uns insofern relevant, da “Flugangst” in Zukunft bei Abzuschiebenden in Gefängnissen und Anhaltezentren in geradezu epidemischen Ausmaßen ausbrechen könnte.

Wie im Fall des Aslan G. trat diese Phobie ja erst in der Haft auf, was erklärt, dass der Betroffene zuvor sicher oft genug ohne Angstzustände geflogen sein könnte. Andererseits stünden die Chancen auf Heilung für unter dieser Phobie Leidende besonders gut. Spätestens unmittelbar bevor die Herrschaften mit neuer Identität bei uns wieder per Flugzeug einreisen wollen, werden rasante Wunderheilungen stattfinden, von denen sich selbst die Gottesmutter in Lourdes noch einiges abschauen könnte.

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