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Trotz zuvor abgelehntem Asylantrag und Aufenthaltsverbot, wurden zehn Serben wieder bei der erneuten Einreise aufgegriffen.

7. Dezember 2017 / 21:15 Uhr

#Einzelfall: Frechheit siegt! Erneute Einreise trotz Aufenthaltsverbots und wieder Asylstatus

Das Zauberwort “Asyl” stellt für Leute aus aller Welt einen Türöffner dar, um in die mitteleuropäischen Sozialstaaten unkontrolliert einreisen zu können. Das klappt natürlich nur deshalb, weil hier Personen an den Schalthebeln sitzen, die durchaus Komplizen von Schleppern und Schleusern zuzuordnen sind. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Geschleusten aus Staaten wie Serbien kommen. Auch Schlepper sind rasch wieder auf freiem Fuß. “Schutzsuchende”, gegen die bereits zuvor ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde, landen natürlich wieder als “Asylsuchende” in einer entsprechenden Einrichtung. Der folgende Fall zeigt, wie frech und unverfroren das Asylrecht missbraucht wird:

Asyl abgelehnt – Aufenthaltsverbot verhängt – trotzdem erneute Einreise – und schon wieder “Asyl”  

Die Bundespolizei ermittelt gegen einen 50-jährigen Serben wegen des Einschleusens von Ausländern. Der Mann war am 5. Dezember als Fahrer eines Transporters auf der A72 in Richtung Chemnitz unterwegs, als Einsatzkräfte der Fahndungsgruppe von Bundespolizei und Polizeidirektion Zwickau das Fahrzeug auf dem Parkplatz Neuensalz stoppten.

Zehn Serben landen wieder in Asylaufnahmestellte

Im Fahrzeug befanden sich insgesamt zehn serbische Staatsangehörige, darunter eine sechsköpfige Familie, gegen die ein bis März 2018 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Die Eltern (38, 41) wurden nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wegen eines erneut gestellten Asylantrages gemeinsam mit ihren Kindern im Alter zwischen 12 und 16 Jahren in die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach Chemnitz überstellt.

Schlepper wird sofort wieder auf freien Fuß gesetzt

Ersten polizeilichen Erkenntnissen zufolge reisten sie am 4. Dezember über Ungarn und die deutsch-österreichische Grenze bei Passau nach Deutschland im Wissen ein, dass ihnen nach einem als unbegründet abgelehnten früheren Asylantrag eine Wiedereinreise untersagt ist. Dem Fahrer des Transportes wurde wegen der ihm vorgeworfenen Straftat das Reiserecht aberkannt, verbunden mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Hier weitere Einzelfälle vom Dezember 2017.

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