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Frauke Petry muss sich vermutlich bald einen neuen Namen für ihre Splittergruppe suchen.

AfD

9. Dezember 2017 / 16:58 Uhr

Namensrechte verletzt – AfD klagt Frauke Petry

Das hat sich Frauke Petry ganz sicher anders vorgestellt: Ihre neue Partei, “Die blaue Partei”, muss sich in Zukunft vielleicht anders nennen. Nachdem sie kurz nach der Bundestagswahl die Alternative für Deutschland verlassen hatte, gründete sie mit ihrem Mann Marcus Pretzell die neue Partei, da ihre Macht in der AfD schon lange bröckelte.

AfD hatte sich bereits Namensrechte gesichert 

Dass sie sich mit dem Namen “Die blaue Partei” und deren Kurzbezeichnung “Die Blauen” vermutlich etwas zu sehr am Original orientierte, geht aus einem internen Mitgliederschreiben der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 8. Dezember hervor. Darin heißt es:

Dadurch wird die AfD nicht nur nachhaltig in ihrem Namensrecht verletzt, sondern durch die missbräuchliche Nutzung werden auch viele Bürger und Wähler verwirrt und getäuscht – da auch sie die Farbe BLAU als mediales Identifikationsmerkmal im politischen Kontext mit der AfD verbinden. […]

Aus diesem Grund hat die Bundesgeschäftsstelle die Anmeldung sämtlicher einschlägiger Wort-Bildmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) veranlasst, um den langjährigen Gebrauch aller im Zusammenhang mit der AfD üblicherweise verwendeten blauen Namensmerkmale auch formal abzusichern.

Für folgende Namen hat die AfD demnach bereits ein Patent eintragen lassen:

Die Blaue Partei (eingetragen beim DPMA am 10.11.2017)

Blaue Wende (eingetragen beim DPMA am 10.11.2017)

Blaue Gruppe (eingetragen beim DPMA am 16.11.2017)

Die Blauen (eingetragen beim DPMA am 20.11.2017)

Blaue Fraktion (eingetragen beim DPMA am 24.11.2017)

Blaues Forum (eingetragen beim DPMA am 28.11.2017)

Angemeldet wurden diese sogar bereits Ende September, also wenige Tage, bevor Frauke Petry den Namen “Die Blaue Partei” bekanntgemacht und dessen Eintragung beantragt hat – so erfolgte die tatsächliche Eintragung zugunsten der AfD.

Petry ignoriert die Warnungen

In Folge hat die AfD sowohl mit einem Schreiben vom 15. November an Frauke Petry diese über ihren Unterlassungsanspruch informiert, als auch das DPMA mit einem weiteren Schreiben auf eine Löschung der Anmeldung Petrys hingewiesen. Da Frauke Petry die rechtlichen Rahmenbedingen ignorierte, entschied sich der Bundesvorstand auf seiner letzten Sitzung am 1. Dezember, eine Klage einzureichen.

Lucke-Schicksal droht auch Petry

Ironischerweise könnte also Petry denselben Weg gehen wie ihr Vorgänger und ehemaliger Konkurrent Bernd Lucke, welcher nach Verlassen der Partei ebenfalls seine eigene Partei gründete (Alfa – Allianz für Aufbruch und Fortschritt) und anschließend die Namensrechte an dieser verlor. Seine Gruppierung versank rasant in die Bedeutungslosigkeit und trat zu Bundestagswahl nicht mehr an.

 

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