Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Selbst Hundehaufen müssen bei der Bekämpfung politisch Andersdenkender herhalten.

19. Feber 2018 / 08:23 Uhr

In Dortmund “verziert” ein Aktivist Hundehaufen mit blauer Farbe und Anti-AfD-Parolen

Wir erleben es praktisch täglich, dass in unserer “weltoffenen” und “pluralistischen” Gesellschaft Meinungen und politische Positionen nicht geduldet werden, wenn diese vom Weltbild jener abweichen, die sich für besonders demokratisch und “tolerant” halten. Anstatt die Diskussion zu suchen, zieht man es vor, zur Aktion zu schreiten. Und die kann durchaus gewalttätig bzw. kriminell sein, man denke an Übergriffe auf Mitglieder und Anhänger der AfD. Eine beliebte Taktik solcher “Demokraten” ist es auch, allem, was vom linken Zeitgeist abweicht, eine Nazi-Punzierung aufzudrücken.

Aktivist vergleicht AfD-Wähler mit Hundehaufen

Auch vor der Geschmacklosigkeit, die mittlerweile drittstärkste Partei Deutschlands mit Hundekot zu vergleichen, schreckt man nicht zurück. So stoßen Anrainer im Dortmunder Kreuzviertel neuerdings auf per Spray blau eingefärbte Hundehaufen. Und in jedem dieser Haufen steckt ein Fähnchen mit Botschaften wie: “Wir mögen es bunt, nicht einseitig braun!” oder “Möchtest du unsere Straßen wirklich diesem braunen Haufen überlassen???” oder “Obacht!!! 100% Bio-Deutscher-brauner-Haufen”. Auf der Facebook-Seite “Flagge zeigen 2018” zeigt Benjamin Belgardt, der Initiator dieser Aktion, das Resultat seines Wirkens: Mehr als 300 Hundehaufen hat er mittlerweile “bearbeitet”.

Aktivist sieht Verfassung bedroht

Aber auch um das Grundgesetz macht sich Belgardt sorgen, denn “wenn unsere Verfassung bedroht wird, muss man die Klappe aufreißen” zitiert ihn die ruhrnachrichten.de. Dort, wie auch auf der erwähnten Facebook Seite sieht man Kleinplakate mit Grundgesetz-Artikeln, die er auf selbstgezimmerte Hundebeutelspender anbringt, die er im Viertel aufgehängt. Etwa Artikel 1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”. Das gilt aber offensichtlich nicht AfD-Wählern gegenüber, den auf seinen blauen Kothaufen lautet die Botschaft: “Vorsicht!!! 12,6% brauner Haufen”. Wäre er ernstlich um die Einhaltung des Grundgesetzes besorgt, müsste er den Leuten wohl eher Artikel 5., Absatz 1 näherbringen. Da steht nämlich:

 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5 Absatz 1 GG)

Was der tatsächlich “braune Haufen” vor mehr als 80 Jahren praktiziert hat, wiederholt sich heute in unserer vermeintlich “bunten” und “offenen” Gesellschaft in geradezu erschreckender Weise. Und da gehört auch die Agitation dazu, nämlich auf politisch Andersdenkende in nonverbaler Form mit allen Mitteln loszugehen.

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