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Obdachlose sollen auf Weisung von Innenminister Herbert Kickl in Bundesbetreuung kommen.

1. März 2018 / 13:27 Uhr

Innenminister Kickl verhindert, dass Obdachlose frieren müssen

Soziale Wärme durch schnelles Handeln: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat angesichts der anhaltenden Kältewelle angeordnet, dass Obdachlose in sogenannten Bundesbetreuungsstellen untergebracht werden.

20 Asylheime stehen zur Verfügung

Dabei handelt es sich um die vom Innenministerium betriebenen Asylheime. Davon gibt es 20 – auch in Wien, wo die Obdachlosigkeit besonders groß ist, oder in Salzburg und Villach. Kickl erteilte in diesem Zusammenhang eine Weisung:

Polizistinnen und Polizisten, die eine obdachlose Person sehen, müssen ihr zuerst eine Notschlafstelle im jeweiligen Bundesland nennen. Sind die Notschlafstellen des Bundeslandes belegt, so ist dem Obdachlosen die vorübergehende Versorgung in einer Bundesbetreuungseinrichtung anzubieten. Diese Maßnahme gilt ab sofort und bis auf Widerruf.

Polizisten müssen erste Hilfe leisten

Innenminister Kickl beruft sich dabei auf Paragraph 19 des Sicherheitspolizeigesetzes, wonach die Exekutive im Notfall erste Hilfe zu leisten hat, wenn “Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet” ist.

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