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Logo des Volksbegehrens gegen die GIS-Gebühren.

10. März 2018 / 09:05 Uhr

CPÖ startet neues Volksbegehren gegen ORF-Zwangsgebühren

Die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) hat ein neues Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren initiiert. Seit 8. März 2018 kann man Unterstützungserklärungen abgeben.

Erstes Volksbegehren wurde aus rechtlichen Gründen abgelehnt

Bereits letztes Jahr führte die CPÖ ein derartiges Volksbegehren durch, bei dem 23.503 Unterstützungserklärungen zusammenkamen. Der damalige Innenminister lehnte dieses jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Die CPÖ bezeichnet diese rechtlichen Gründe als “unverständlich” und brachte beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Dessen Entscheidung kann jedoch noch lange dauern. Daher hat sich die Partei entschlossen, das Volksbegehren noch einmal neu zu starten.

Forderung: Ende von Zwangsgebühren und politischer Einflussnahme

Ziel des Volksbegehrens ist die Abschaffung der Zwangsgebühren sowie ein Ende der parteipolitischen Einflussnahme im ORF. Laut CPÖ ist die Berichterstattung im ORF weder ausgeglichen noch objektiv, stattdessen gibt es Vorgaben von oben sowie eine interne Zensur.

Die CPÖ will einen reformierten ORF beibehalten, die Frage nach dessen Finanzierung ohne Zwangsgebühren wird offengelassen. Der offizielle Text des Volksbegehrens lautet:

Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.

Unterstützung in allen Gemeindebehörden und digital möglich

Das Volksbegehren kann in jeder Gemeindebehörde (Gemeindeamt, Magistratisches Bezirksamt) sowie mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterstützt werden. Wer auf der Gemeindebehörde unterschreibt, braucht kein Formular mehr mitzubringen und das Formular auch nicht mehr selbst dem Initiator zu übermitteln.

Die Unterschrift wird auf der Gemeindebehörde elektronisch registriert. Das ausgefüllte Formular verbleibt bei der Gemeinde, der Unterstützer erhält eine schriftliche Bestätigung. Genaueres ist auf der Internetseite des Innenministeriums angegeben.

In der Unterstützungsphase werden mindestens 8.401 Unterschriften benötigt. Nach der Unterstützungsphase findet die Eintragungswoche statt. Unterschriften, die bereits in der Unterstützungsphase geleistet werden, zählen bereits für die Eintragungswoche, man muss also nicht doppelt unterschreiben. Ab 100.000 Unterschriften muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

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