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5. Dezember 2017 / 01:58 Uhr

#Einzelfall: Polizei schafft es nicht, afrikanischen Randalierer aus dem Verkehr zu ziehen

Seit Monaten kommen die Bewohner in der Chemnitzer Lützowstraße nicht zur Ruhe. Ein “Flüchtling” aus Eritrea schreit beinahe täglich in der Gegend laut herum, tritt auf Anrainer ein und schmeißt aus seinem Wohnungsfenster Flaschen oder Geschirr auf die viel befahrene Straße. Die Polizei ist oft im Einsatz, jedoch (angeblich) machtlos.

Polizei “ermittelt”, tut aber nichts gegen Fensterwerfer

Am 1. Dezember war es dann wieder soweit: Erneut flogen Flaschen aus dem 4. Stock des Asylbewerberhauses, in dem Habtom Z. (27) lebt. Erneut schritt die Polizei ein und wie TAG24.de berichtet, ließ man den Schutzsuchenden diesmal unter Aufsicht die Wurfgeschosse, oder das was davon noch übrig bleib, selbst zusammenkehren und zu entsorgen. Und Polizeisprecher Andrzej Rydzik erklärt dazu: “Der Mann ist wegen Widerstand, Körperverletzung und Hausfriedensbruch bekannt. Wir ermitteln.”

Wurfgeschosse des “Schutzsuchenden” könnten tödlich sein

Dass Glasflaschen und andere Objekte, aus dem 4. Stock geworfen, auch tödlich sein können, wird offensichtlich in Kauf genommen. Da geht wohl die “Humanität” gegenüber eingereisten Gewalttätern wieder einmal vor – denn normalerweise gehört so ein Verrückter aus dem Verkehr gezogen. Diese Anschauung vertritt auch ein Nachbar und meint dazu: “Der Mann riskiert mit seinen Flaschen Menschenleben”. Ein anderer Anrainer teilte der genannten Zeitung mit, dass man neben Anzeigen auch das Ordnungsamt und den Vermieter alarmiert habe, doch “alle lassen uns mit ihm allein”, meint er resignierend. Auch eine andere Anrainerin kommt zu Wort:  

Als ich vor der Tür eine Zigarette rauchte, warf der Mann eine Flasche genau in meine Richtung. Zum Glück stand ich weit genug entfernt und das Geschoss traf mich nicht, sondern zerschellte auf der Straße.

Wer ist im Ernstfall verantwortlich?

Vor dem Hintergrund, dass der Bereicherer offensichtlich weiterhin seine Potentiale entwickeln kann, wäre im Vorfeld zu klären, wer denn, außer ihm, zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn Personen tatsächlich zu Schaden kommen sollten.

Hier weitere Einzelfälle vom Dezember 2017.
 

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