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Andreas Schieder konstruiert lieber Verschwörungstheorien anstatt sich hinzusetzen und einen korrekten Antrag zu formulieren.

BVT

24. März 2018 / 09:39 Uhr

Causa BVT: SPÖ kann keinen korrekten Antrag formulieren – Parlament lehnt ab

Der von der SPÖ eingebrachte Antrag für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa BVT wurde am 22. März im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats abgelehnt. Im Antrag fehlte nicht nur die genaue Bezeichnung des Untersuchungsgegenstandes, sondern er betraf auch nicht einen “bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes”, weshalb der Antrag aus Formalgründen abgewiesen werden musste.

Nicht rechtskonforme Antragsformulierung

Dass ausgerechnet die SPÖ, die auf der Klaviatur der Geschäftsordnungen meisterlich zu spielen pflegte, wenn es um das Verhindern von Bürgeranliegen und Oppositionsanträgen ging, selbst nicht in der Lage ist, einen korrekten Antrag zu formulieren, zeigt einmal mehr den Zustand der Sozialdemokratie unter Christian Kern.

Vor dem Hintergrund der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse bezweifelt der “wissenschaftliche Dienst” des Parlaments in seiner Antragsbegutachtung, dass die beiden Bedingungen “bestimmt” und “abgeschlossen” beim SPÖ-Antrag gegeben seien. Denn die SPÖ will “in allgemeiner Weise” die politische Verantwortung “allfälliger” Missstände im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zwischen 16. Dezember 2013 und 13. März 2018 untersuchen.

Dass sich ein Antrag auf einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes bezieht, ist zwingende Voraussetzung für die positive Abwicklung eines Untersuchungsausschusses. Ohne diese Bindung wäre es schließlich möglich, das Parlament mit Untersuchungsausschüssen zu Allerweltsthemen zu lähmen.

SPÖ konstruiert Verschwörungstheorie

Doch anstatt in sich zu gehen und den Antrag auf den BVT-Untersuchungsausschuss zu verbessern, konstruiert SPÖ-Klubchef Andreas Schieder eine Verschwörungstheorie: Die Regierung sei nervös geworden, da “an der BVT-Affäre offensichtlich viel mehr dran ist, als bisher bekannt ist.”

Schieder unterstellt seinem ehemaligen Koalitionskollegen Wolfgang Sobotka eine missbräuchliche Antragsverhinderung, da dieser die Prüfung des Antrags in Auftrag gegeben hatte. Sobotka missbrauche seine Macht, um zu vertuschen, was wirklich passiert ist, meinte Schieder.

Er kündigt dann sogar den Gang zum Verfassungsgerichtshof an – wo es doch viel einfacher wäre, wenn er einfach einen korrekten Antrag einbrächte.

Untersuchungsausschuss könnte unangenehme Wahrheiten für die SPÖ zutage bringen

Dabei wäre ein Untersuchungsausschuss sicherlich hilfreich, um die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gegen mehrere BVT-Beamte zu prüfen. Immerhin geht es um bilaterales Konfliktpotenzial mit einer Atommacht, aber auch um wiederholte Amtsbeugung durch leitende Beamte, verschwundene Ermittlungsakten, illegale Ermittlungshandlungen, veruntreute Steuergelder, dubiose Auftragsvergaben, Postenschacher, Korruption, ausschweifende Privatpartys, Datenvergehen und sexuelle Übergriffe, die anlässlich einer anonymen Anzeige im Raum schweben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dass der Untersuchungsausschuss zum Bumerang für die SPÖ werden könnte, sieht Schieder in seinem Eifer nicht, denn die Mandanten des SPÖ-nahen Anwalts Gabriel Lansky werden nicht gerade glücklich über dieses Ausschussbegehren sein.

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