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Asylboot

Ein afghanischer und ein somalischer “Schutzsuchender” wurden von der Anklage auf Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen und gleich freigelassen.

28. März 2018 / 07:32 Uhr

Freispruch bei Vergewaltigungsprozess: Opfer konnte Widerstand nicht nachweisen

Am 26. April 2017 soll ein 15-jähriges Mädchen in Tulln von zwei “Schutzsuchenden” vergewaltigt worden sein. Der Afghane und der Somalier wurden nun am 27. März freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei Schöffen für, zwei gegen die Angeklagten

Zwei Schöffen hatten auf “schuldig” plädiert, die anderen beiden aber auf “nicht schuldig”, weshalb der Richter “im Zweifel für die Angeklagten” entscheiden musste. Das Schöffengericht befand, dass die Aussagen des Opfers Widersprüche in Details sowie zum Gesamtgeschehen enthielten, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Obwohl bei der 15-Jährigen “eindeutige Verletzungsspuren diagnostiziert” worden waren, wollten die zwei Schöffen nicht ausschließen, dass der Sexualakt freiwillig erfolgte. Ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden hatten, habe demnach nicht nachgewiesen werden können, wie die Krone berichtet. Nach Angaben der beiden “Schutzsuchenden” hatten sie gemeinsam mit der 15-Jährigen Marihuana geraucht und geredet, bevor es zum “einvernehmlichen Geschlechtsverkehr” gekommen sei.

Botschaft an die Frauen: Pech gehabt

Nach den “gutgemeinten” Empfehlungen, doch eine Armlänge Abstand zu halten oder “nachts generell in Begleitung unterwegs” zu sein, erkennen unsere Frauen nun eine neue Botschaft: Wer nicht “nachweisen kann, dass der Vergewaltiger einen Widerstand zu überwinden hatte”, hat Pech gehabt. Solche Vergewaltiger werden von Gerichts wegen in Schutz genommen. Die angetane Gewalt fällt unter Kollateralschaden des gewünschten Umbaus des Landes.

Kein Wunder, dass sich mutige Frauen zusammenschließen und bei einer Demonstration am 14. April in Wien dagegen protestieren, dass sie durch die Einwanderung zu “Objekten” degradiert werden, mit denen man machen kann, was man will.

Beide Asylanten enthaftet

Die beiden Angeklagten wurden sofort nach Urteilsverkündung enthaftet. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, weshalb die Urteile nicht rechtskräftig sind.

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