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Zehntausende mutmaßlich illegale Austro-Türken nehmen regelmäßig an österreichischen Wahlen teil.

30. März 2018 / 09:00 Uhr

Dank Vizekanzler Strache: Aberkennung türkischer Doppelstaatsbürgerschaften in Wien

Auch Wien geht jetzt den illegalen, türkischen Doppelstaatsbürgerschaften auf den Grund. Im Ö1-Mittagsjournal bestätigte der Leiter der MA 35 (Magistrat für Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Personenstand), Werner Sedlak, dass in vier Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Ein Bescheid sei bereits rechtskräftig, drei andere seien in Beschwerde gegangen.

“Scheinstaatsbürger” an das Innenministerium übermittelt

Tätig geworden sind die Behörden in Österreich erst, nachdem FPÖ-Parteichef HC Strache auf das Problem aufmerksam gemacht hat und Konsequenzen forderte. Denn im April 2017 wurde im Zuge des türkischen Referendums bekannt, dass mindestens 60.000 Türken ihre eigentliche Staatsbürgerschaft wieder angenommen hatten. Strache übermittelte daraufhin dem Innenministerium einen Datenstick mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich.

44.000 davon leben in Wien. Strache schätzte damals, dass es in der Bundeshauptstadt zumindest 20.000 “Scheinstaatsbürger” gebe, die wegen der Teilnahme an dem Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten.

Doppelstaatsbürgerschaften unzulässig

Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich unzulässig. Ausnahmen bestehen bislang nur für österreichische Auswanderer in Dreizehnlinden oder Dorf Tirol in Brasilien. Für Südtiroler ist sie im Koalitionsabkommen vorgesehen. Dennoch besitzen zehntausende Türken illegal sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Nach der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragten sie wieder ihren zuvor zurückgelegten türkischen Pass, um daraus die Vorteile in der Türkei, wie etwa in Erb- und Immobilienangelegenheiten, und gleichzeitig die Sozialleistungen in Österreich zu lukrieren. Die Loyalität gilt in der Regel dem eigentlichen Heimatland am Bosporus. Die Türkei erlaubt diese illegale Praxis und rechtfertigt sie damit, dass dort Doppelstaatsbürgerschaften möglich sind.

MA 35 stockte zur Überprüfung Personal auf

Die Initiative von HC Strache hat die Behörden aber zum Handeln gezwungen. Rund 1.500 österreichische Staatsbürger türkischer Abstammung haben in den vergangenen Monaten einen Brief von der MA 35 bekommen, in dem sie aufgefordert werden, einen “vollständigen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister” vorzulegen, dem zu entnehmen ist, ob und wann sie die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben. Einem Bericht der Presse zufolge hat die MA 35 dafür ihr Personal um 26 Mitarbeiter aufgestockt.

Türkische Behörden kooperieren nicht

Die Recherchen dazu sind nicht einfach, da die türkischen Behörden mit den österreichischen nicht kooperieren. Entsprechende Anfragen an die türkische Botschaft würden nicht beantwortet, sagte der Leiter der MA 35. Werner Sedlak, im Ö1-Mittagsjournal. Zudem könne die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft rechtlich beeinsprucht werden – nach dem Gang zum Landesverwaltungsgericht wäre noch eine Revision beim Verwaltungsgericht möglich.

Bis dato sind östereichweit rund 30 Aberkennungsbescheide verschickt worden.

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