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Dagmar Belakowitsch

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch fordert einmal mehr Aufklärung über die Abgeltung von Covid-19-Impfschäden nach den zu erwartenden Zwangsimpfungen in Österreich.

26. Dezember 2020 / 11:10 Uhr

Wer zahlt Schadenersatz? FPÖ fordert Aufklärung über Covid-19-Impfschäden

Nicht locker lässt die FPÖ bei der durch ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem grünen Gesundheitsminister Rudolf Anschober ausgerollte Covid-19-Massenimpfung, die zur Zwangsimpfung für alle Österreicher verordnet werden könnte.

Der FPÖ-Klub, allen voran Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch, wollen jetzt vom zuständigen Gesundheitsminister in einer parlamentarischen Anfrage Aufklärung darüber,  wie die Abwicklung von Impfschäden nach Covid-19-Impfungen durch die Republik Österreich organisiert ist.

Wer zahlt wieviel für Covid-19-Impfschäden in Österreich?

Nach dem geltenden Impfschadengesetz sollte es eigentlich für Personen, die in Folge einer vom Gesundheitsministerium empfohlenen Impfung Gesundheitsschäden davontragen, einen finanziellen Ausgleich geben. Dies bedeutet etwa folgende Schadenersatzleistungen nach einem Impfschaden:

Beschädigtenrente ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Impfung länger als drei Monate um mindesten 20 % gemindert ist

Erhöhungsbetrag für Schwerbeschädigte, einkommensabhängig

Pflegezulage (Pflegebeitrag vor dem 15. Lebensjahr)

Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens

Übernahme von Rehabilitationskosten

Auszahlung einer einmaligen Entschädigung, wenn eine Person durch die Impfung keinen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, jedoch eine schwere Körperverletzung erlitten hat

Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist.

Kein eigenes Covid-19-Impfschadensgesetz für Österreich

Ob und inwieweit aber in Österreich tatsächlich eine Abgeltung von Covid-19-Impfschäden stattfinden kann, ist bisher rechtspolitisch noch weitgehend ungeklärt. Personen, die eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, können nach dem geltenden Impfschadengesetz zwar grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung bei einer  bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung oder durch eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung erhalten. Doch: Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats vom 1. Dezember 2020 lehnten ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS aber neben einem Verbot von Zwangstestungen und Zwangsimpfungen im Zusammenhang mit Covid-19 auch eine Novellierung des Impfschadengesetzes zur Abdeckung von Schäden durch Covid-19-Impfungen mehrheitlich ab.

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