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Beide Höchstgerichte konnte die Verfahrensdauer trotz Zunahme an zu behandelnden Rechtsfällen verringern.

10. April 2018 / 12:00 Uhr

Wien: Höchstgerichte arbeiten schneller, besonders bei Asylrechtsfragen

Obwohl die Anzahl an Verfahren steigt, konnten beide Höchstgerichte, Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH), die Verfahrensdauer senken. Dauerte ein Verfahren am Verfassungsgerichtshof in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich 180 Tage, liegt der Durchschnitt derzeit bei 143 Tagen. Vor allem die Asylrechtsfragen werden aktuell rasch beantwortet: Nach durchschnittlich 78 Tagen sind die Verfahren abgeschlossen.

Beim Verwaltungsgerichtshof liegt die Erledigungsdauer bei Asylrechtsfragen bei eineinhalb Monaten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer anderer Rechtsangelegenheiten betrug 2016 6,9 Monate (2015 noch 8,9 Monate).

VfGH: Hohe Quote an Asylrechtsfragen und Zunahme bei Gesetzesbeschwerden

Asylrechtsfragen nehmen rund 45% aller einlangenden Fälle am Verfassungsgerichtshof ein. Für das Jahr 2017 bedeutet das 2.280 neue und 408 Fälle aus den Vorjahren in Asylangelegenheiten.

Unerwartet hoch entwickelten sich die verfassungsgerichtliche Normenbeschwerde bzw. die Gesetzesbeschwerden. Statt der erwarteten 150 Fälle pro Jahr mussten allein 2017 535 Eingaben zur Anfechtung von Gesetzen behandelt werden.

VwGH: Zunahme bei Rechtsfragen zu Asyl und Glücksspiel

Auch beim Verwaltungsgerichtshof stiegen die Rechtsfälle zu Asylangelegenheiten auf etwa 2.000 im Jahr 2017. Im ersten Quartal 2018 langten bereits 700 ein. Aber angesichts der sinkenden Asylzahlen wird kein weiterer dramatischer Anstieg in den kommenden Jahren erwartet. Eine Zunahme an zu behandelnden Rechtsangelegenheiten war zuletzt in Bezug auf das Glücksspielrecht zu verzeichnen.

Im Jahr 2017 war der VwGH mit insgesamt etwa 5.100 neuen Rechtssachen konfrontiert, das sind 11,8 Prozent mehr als 2016. Aktuell sind 2.064 Verfahren anhängig.

Steigende Ausgaben bei Höchstgerichten

Die Ausgaben für den Verfassungsgerichtshof steigen von rund 14,7 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 15,9 Millionen Euro im laufenden Jahr 2018, was einer Steigerung von 8 Prozent entspricht. Für 2019 sind rund 16 Millionen Euro budgetiert – eine Steigerung von einem Prozent.

Für den Verwaltungsgerichtshof sind rund 20,4 Millionen Euro budgetiert, was einer Steigerung von vier Prozent entspricht. 2019 sollen es um 2,4 Prozent mehr, also 20,9 Millionen Euro sein. Die Steigerung der Budgetmittel ist auf erhöhten Personalaufwand, die Steigerung des Benützungsentgelts an die Burghauptmannschaft und die Erneuerung der Datenbanken zurückzuführen.

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