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Ein Mörder, der sein Opfer erschlug und zerstückelte, soll jetzt nach zehn Jahren Haft wieder frei kommen.

17. April 2018 / 09:00 Uhr

#Einzelfall: “Zementmörder” nach zehn Jahren Haft bald wieder frei?

Deniz E., der sogenannte “Zementmörder”, der 2007 den Schüler Yvan Schneider erschlug und verstümmelte, wird nicht in die Sicherungsverwahrung geschickt. Was mit dem Mann passiert, ist noch nicht klar, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Der verurteilte Mörder wird jedenfalls nicht dauerhaft weggeschlossen. Die Begründung: “Wir haben hier kein eindeutiges Überwiegen negativer Prognosekriterien. Deshalb wird der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt”, sagte Joachim Holzhausen, Vorsitzender Richter der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart.

Mörder erschlägt Gymnasiasten und zerteilt Leiche 

Der heute 29-Jährige, der 2007 den damals 19 Jahre alten Gymnasiasten Schneider auf einer Wiese in Rommelshausen (Baden-Württemberg, Rems-Murr-Kreis) mit Komplizen tot prügelte, seine Leiche zerteilte, in Blumenkübel einzementierte und im Neckar versenkte, ist für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gefährlich genug. Der verurteilte Mörder hat seine zehn Jahre dauernde Jugendstrafe verbüßt, seine Komplizen waren schon vor einiger Zeit wieder auf freien Fuß gekommen. Jetzt winkt auch Deniz E. die Freiheit – falls die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig wird.

Gutachter hält Deniz E. für gefährlich – Gericht sieht das anders

Um einen Mörder wie Deniz E. in Sicherheitsverwahrung zu nehmen, müsse eine “hochgradige Wahrscheinlichkeit” bestehen, dass diese Person in Zukunft “schwerste Straftaten” begeht. Dieses Kriterium sieht die 3. Strafkammer als nicht erfüllt an, obwohl die Kriminalprognose des Deniz E. “denkbar schlecht” sei, so Richter Holzhausen. Und das sind die Fakten:

  • Der 29-Jährige hat keinen Beruf, kein Geld, keinen Status, keine Bildung.
  • Er leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die sich in der Haft noch verfestigt habe.
  • Er empfinde keine Empathie, sei hochmanipulativ und drogenkrank.
  • “Wird er gekränkt und bekommt er etwas nicht, schlägt er zu”, sagt der Richter. Doch das sei keine “schwerste Straftat”.
  • Ebenfalls keine “schwere Straftat” wäre es, wenn eine spätere Partnerin des 29-Jährigen Opfer einer Körperverletzung werden sollte. Und dass sei sehr wahrscheinlich, da seine Beziehung zu Frauen ebenfalls problematisch sei. Bei seiner seinerzeitigen Freundin wurde er sogar eifersüchtig auf ihre Vergangenheit. So “rächte” er sich am ehemaligen Freunden des Mädchens. Einen Ex-Freund verprügelte er auf offener Straße. Er schlägt auch das Mädchen und will eine Liste mit Namen ihrer Ex-Freunde.
  • Er prügelt sich mit Mitschülern, zeigt einer Mitschülerin ein sogenanntes Snuff-Video, das zeigt, wie ein Mensch ermordet wird.
  • Als er mit seinem ersten Auto einen Unfall baut, will er, dass die Mutter, eine Kroatin, die Schuld auf sich nimmt. Sie lehnt ab – er schlägt sie mit einem Elektrokabel. Trotzdem bekommt er von seinem türkischen Vater ein zweites Auto, einen gebrauchten Mercedes.

Im Gerichtsverfahren werden ihm “wahnhafte Züge” attestiert

  • In dem Mordurteil aus dem Jahr 2008 hatten die Richter dem damals 18-Jährigen wahnhafte Züge attestiert. Deshalb kam er in die Psychiatrie nach Wiesloch. Dort verweigerte er sich jeder Therapie, bis er im Dezember 2010 in einen normalen Strafvollzug verlegt wurde. “Es lag nie ein Wahn vor”, sagt Richter Holzhausen jetzt.
  • Deniz E., der inzwischen mehrere Verwaltungsgerichte beschäftigte, wollte in die Türkei abgeschoben werden. Mitte 2013 wurde dies abgelehnt. Schade.
  • Zwischen 2015 und 2017 geriet der Mann völlig außer Kontrolle. Er wurde weiterhin als völlig unberechenbar eingeschätzt. Er zerstörte seine Zelle, legte das Stromnetz mit einem manipulierten Wasserkocher lahm, verletzte sich selbst, forderte immer höhere Dosen des Medikaments Medikinet – und bekam tatsächlich bis zum Vierfachen der Höchstdosis, was ihn psychotisch werden ließ. Das sei eine “vollzugliche Katastrophe” gewesen, so der Richter.
  • Inzwischen widersprechen sich die Gutachter. Ein Jugendpsychiater befürwortet die Sicherungsverwahrung, ein Kriminalprognostiker sprach sich, wie jetzt auch das Gericht, dagegen aus.
  • Derzeit ist der Mann in der Psychiatrie in Weissenau untergebracht. Nun kommt es auf die Staatsanwaltschaft an. Legt sie Revision ein, wird das aktuelle Urteil überprüft. Dann könnte Deniz E. zwischenzeitlich in Deutschland auf freien Fuß kommen.

Wäre es nicht sinnvoll, jetzt schon abzuklären, wer denn mitverantwortlich ist, wenn der Intensivtäter wieder seine Potenziale entfaltet?

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