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Faschings-EU-Bauer Manfred Tisal ist nun vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden.

26. April 2018 / 17:55 Uhr

Ermittlungen eingestellt: Bekommt Faschings-EU-Bauer jetzt wieder seinen ORF-Job?

Der als “EU-Bauer” beim Villacher Fasching bekannt gewordene Manfred Tisal ist kein “Hetzer”. Die Staatsanwaltschaft stellte nun die Ermittlung aus Beweisgründen ein. Tisal hat wegen der medialen Kampagne gegen ihn aber den Job beim ORF-Kärnten, wo er seine “Kuhmentare” zum Besten gab, verloren. Ist die Sendepause für den Kabarettisten nun zu Ende?

“Politisch legitimierte Sozialschmarotzer”

Was hat der “EU-Bauer” Schlimmes getan, dass er ins Visier der Staatsanwalt geriet? Er hat ausgesprochen, was sich wohl die Mehrheit der Österreicher denkt. Meinte, dass uns jetzt die soziale Sicherheit weggenommen werde. Von Menschen, die als politisch legitimierte Sozialschmarotzer über uns herfallen würden. Auf Facebook wunderte er sich über bestens ausgerüstete und gekleidete Flüchtlinge:

Tagtäglich sehe von meinem Balkon, wie Asylanten mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphone und nagelneuen Bikes diskutierend vorbei gehen. Mich frisst ein bisschen der Neid. Nicht weil ich das nicht habe, sondern weil sie es gratis bekommen. Neben einer Mindestsicherung, die sie nicht verdient haben.

Im Gegenzug kritisierte Manfred Tisal, dass Österreicher, die das Land aufgebaut haben, mit viel weniger auskommen müssten als eben die von ihm kritisierten “Flüchtlinge”.

“Antidiskriminierungsstelle” Steiermark erstattete Anzeige

Das Facebook-Posting stammte aus dem Jahr 2017. Aber erst im März dieses Jahres wollte die Antidiskriminierungsstelle Steiermark die Sache nicht auf sich beruhen lassen und erstatte Anzeige gegen Tisal.

Tisals Anwalt teilte am Donnerstag nun mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Er zitierte die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung damit begründet hätte, dass es Tisal nicht darauf angekommen wäre, die Menschenwürde der Flüchtlinge beziehungsweise Asylanten zu verletzten beziehungsweise zu Hass aufzustacheln. Daher sei der Tatbestand der Verhetzung nicht verwirklicht.

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