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Ein Facebook-Nutzer beschimpfte die AfD-Fraktionsvorsitzende. Nun darf Facebook laut Gerichtsurteil diese Beleidigung nicht mehr verbreiten.

AfD

30. April 2018 / 22:10 Uhr

Facebook verurteilt: Beleidigung gegen Weidel darf nicht mehr verbreitet werden

Als die AfD bei der Bundestagswahl 2017 ins Parlament einzog, kündigte sie eine harte Oppositionsarbeit an. Begleitet wurde und wird die Arbeit der größten Oppositionspartei von medialen Beschimpfungen und Unterstellungen. Doch trotz in der Regel negativer Berichterstattung in den Mainstream-Medien ist nach einer aktuellen Umfrage jeder vierte Bürger mit der AfD im Bundestag zufrieden.

“Nazi-Keule” erfolgreich bekämpft

Gegen die ständigen Beschimpfungen errang nun die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, einen respektablen Sieg. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Dort hatte ein Nutzer Weidel unter anderem als “Nazi Drecksau” beschimpft. Die Verbreitung dieser Beleidigungen ist ab sofort verboten.

Bei Zuwiderhandlungen droht Facebook ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Facebook muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

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