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28. April 2009 / 11:00 Uhr

E-Voting: RFS wendet sich an Verfassungsgerichtshof

Der Ring Freiheitlicher Studenten hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof eingebracht, die Verordnung zur Einführung des E-Voting bei den bevorstehenden ÖH-Wahlen als gesetzeswidrig aufzuheben. Die Einwände gegen das Prestigeprojekt von Wissenschaftsminister Hahn sind vielfältig, vor allem geht es um die Gefährdung des Grundrechts auf freie, geheime und persönliche Wahl. Zusätzlich wird aber auch der Datenschutz ausgehöhlt. Anträge mit derselben Zielsetzung haben auch ein Kandidat des RFS und eine Studentin der Rechtswissenschaft gestellt. Hier einige Zitate aus den Anträgen an den VfGH:

Zur Verletzung des Grundrechts auf geheime Wahl:

Beim E-Voting stellt sich das generelle Problem der Transparenz. Die Maschine – eine Blackbox – und der darin ablaufende Vorgang ist für einen Techniker nicht direkt erkennbar. Es können sich beabsichtigte, wie auch unbeabsichtigte Fehler bemerkbar machen, welche auch durch strenge Qualitätskontrollen nicht ausgeschlossen werden können. Daraus ergibt sich eine mangelnde Manipulationssicherheit und eine nicht überprüfbare technische Implementierung.

Zur Verletzung des Grundrechts auf freie und geheime Wahl:

Der Wille des Wählers kann bei jeder Wahl auch eine bewusst ungültige Stimmabgabe sein. (…)
§ 68 der Verordnung sieht vielmehr vor, dass wenn mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt werden, der betroffene Wähler schriftlich darüber zu verständigen ist. Weiters hat, bei vorliegen entsprechender Kontaktdaten, eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu erfolgen und ist darauf  hinzuweisen, für welche Organe eine erneute Stimmabgabe erfolgen kann.
Diese Bestimmung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf freie und geheime Wahl dar. (…) Dem Wähler steht es nicht frei, eine ungültige Stimme abzugeben, da dies aus rechtlichen Gründen aufgrund der Bestimmung des § 68 der Verordnung nicht möglich ist (…).
§ 68 stellt weiters einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf geheime Wahl dar, da mit dem Wähler, welcher durch seine ungültig abgegebene Stimme unter Umständen eine bestimmte Haltung zu Ausdruck bringen wollte, per E-Mail, Telefon oder Fax Kontakt aufgenommen wird, um ihn zu einer erneuten Stimmabgabe “einzuladen”.

Nachdem mit einer Behandlung des Antrags durch den VfGH vor den ÖH-Wahlen Ende Mai nicht zu rechnen ist, hat der Ring Freiheitlicher Studenten auch bereits eine Anfechtung der Wahl angekündigt.

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