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Wird das Recht jetzt so zurechtgebogen, dass auch erwachsene Straftäter als “Jugendliche” verurteilt werden?

5. Mai 2018 / 18:49 Uhr

Mordfall Kandel: Mias mutmaßlich 20-jähriger Mörder soll als “Jugendlicher” vor Gericht stehen

Dass ein “minderjähriger unbegleiteter Flüchtling” (MUFL) durch sein Jungsein eine Fülle von Vorteilen genießt, mag wohl der Grund sein, warum viele von ihnen bei der Einreise keine Papiere dabeihaben und komischerweise beinahe durchwegs an einem 1. Januar und immer nach dem Jahr 2000 Geburtstag haben. Aber auch die NGOs und sonstige “mildtätige” Vereine haben ein großes Interesse daran, dass so ein MUFL “for ever young” bleibt – oder zumindest so lange wie möglich, wirft doch so ein Schutzsuchender tausende Euros im Monat ab. Beträge, von denen alleinerziehende Mütter nur träumen könnten.

Und der Kuschel- und Hätscheljustiz kommt das auch sehr entgegen, da das Strafmaß bei Jugendlichen bekanntlich wesentlich niedriger bemessen ist als bei erwachsenen  Straftätern.

Mordfall von Kandel könnte vor Jugendgericht verhandelt werden

Und so verwundert es wenig, dass der Mörder im deutschlandweit Aufsehen erregenden Mordfall Kandel (Rheinland-Pfalz) nach bisheriger Einschätzung des Landgerichts als Jugendlicher behandelt werden soll. Dies würde auch bedeuten, dass der Prozess nicht öffentlich sein wird, wie ein Gerichtssprecher in Landau am Freitag mitteilte. Und auf focus.de kann man auch die Begründung dazu lesen:

Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer (…) in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führte dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch.

Ist Täter in seiner “Entwicklung Jugendlichen gleichstehend”?

Und sollte dabei aus Sicht derer, die es scheinbar nicht erwarten können, den “Jugendlichen”, der seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt erstochen hat, bald wieder in Freiheit zu sehen, doch etwas “schiefgehen”, so hat man noch eine Hintertür parat: Auch ein Angeklagter in dieser Altersgruppe wird nach Angaben des Sprechers dann nach Jugendstrafrecht behandelt, wenn er “zum Tatzeitpunkt bei Betrachtung seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand”. Ein Joker sogar für jemanden, der in der “Entwicklung” wohl eher einem hinterhältigen Mörder gleichsteht.

AfD-Chefin nimmt dazu Stellung

Die Chefin der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel, bringt auf ihrer Facebook-Seite diesen skandalösen Umstand auf den Punkt.

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