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Heimatliebe ist kein Verbrechen – die Anklage gegen Identitäre geht nach hinten los.

14. Mai 2018 / 20:44 Uhr

Anklage gegen “Identitäre Bewegung” könnte zum Bumerang werden

Im heutigen Standard vom 14. Mai wird unter der Überschrift “Anklage gegen 17 führende Vertreter der Identitären” der voreilige Triumphton nicht einmal mehr verleugnet. Die linksextreme Autorin Colette M. Schmidt holt groß aus:

Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, sind elf der Personen wegen Verhetzung angeklagt, alle 17 wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, sechs wegen Sachbeschädigung und ein Mann wegen Nötigung.

Was an den Anklagen wirklich dran ist

Was so gemeingefährlich klingt, bezieht sich in Wirklichkeit auf den dreimaligen Vorwurf der “Verhetzung”: einmal wegen des Spruches “Islamisierung tötet” (Grazer Dachbesetzung), dann wegen des Textes “Erdogan, hol deine Türken ham” auf einem Banner (Botschafts-Aktion) und zuletzt die Kunst-Aktion einer gespielten “Steinigung” an der Uni Klagenfurt.

Der Vorwurf der “Sachbeschädigung” wird wegen Kreidespray und der Verhüllung einer Statue erhoben – zum Vergleich ziehe man die Schwere diverser Antifa-Sachbeschädigungen heran (siehe etwa hier und hier). Die unterstellte “Nötigung” bezieht sich auf den angeblichen Schubser eines Aktivisten gegenüber dem Rektor der Universität Klagenfurt. Mit dieser Klage ist schwerlich durchkommen, denn der Identitäre wollte explizit keine Gewalt anwenden, wie er unzensuriert gegenüber versicherte.

Vorwürfe unberechtigt  – Identitäre geben Auskunft

Der Vorwurf der “Steuerhinterziehung” bereite den Identitären kein sonderliches Kopfzerbrechen, erklärte der IBÖ-Leiter Patrick Lenart gegenüber unzensuriert. Der Online-Vertrieb von Leiberln mit patriotischen Aufdrucken ist jedenfalls nicht illegal, und klarerweise haben die beiden Inhaber ihre Einkünfte versteuert, auch wenn das Konto von “Phalanx Europa” wegen diverser Kontokündigungen ins Ausland verlegt werden musste.

Vereinszweck der rechtsextremen IBÖ beschrieben: “Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle Vermischung der Ethnien ab.” – derstandard.at/2000079696115/Anklage-gegen-zehn-fuehrende-Vertreter-der-IdentitaerenVereinszweck der rechtsextremen IBÖ beschrieben: “Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle Vermischung der Ethnien ab.” – derstandard.at/2000079696115/Anklage-gegen-zehn-fuehrende-Vertreter-der-IdentitaerenVereinszweck der rechtsextremen IBÖ beschrieben: “Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle Vermischung der Ethnien ab.” – derstandard.at/2000079696115/Anklage-gegen-zehn-fuehrende-Vertreter-der-IdentitaerenDer Standard-Artikel führt an, dass der Staatsanwalt den “Vereinszweck” der IBÖ mit in die Anklageschrift aufgenommen habe:

Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle Vermischung der Ethnien ab.

Die erste Aussage trifft zu, ist indes nicht strafbar, die zweite Aussage trifft nicht zu, bekräftigte Lenart. Die gesamte Anklage gegen die Identitäre Bewegung hat vor allem die Funktion, Meinungen zu kriminalisieren. In der Öffentlichkeit soll der Eindruck entstehen, bestimmte politische Ansichten seien von vornherein “verboten”.

Die Klage wird sich als doppelte Zwickmühle erweisen

Die Folgen dieser Anklage hat sich die Grazer Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht allzu gründlich überlegt.

1. Zwickmühle: Erfolg der Klage trifft Linksextreme, Misserfolg stärkt IB

Wenn die Identitäre Bewegung tatsächlich den Prozess wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” verlieren würde, trifft der Präzendenzfall genauso alle möglichen linken und linksextremen Gruppen, wie ein Twitternutzer formulierte:

 

Das schaut nach einer Zwickmühle aus: wenn der Staatsanwalt zum Schlag gegen rechts ausholt und trifft, das heißt, die Identitäre Bewegung rechtskräftig zur “kriminellen Vereinigung” erklärt wird, trifft er damit im Endeffekt nach linksaußen. Wenn ihm der Schlag jedoch nicht gelingt, stärkt er damit in geradezu vorbildhafter Weise die Identitäre Bewegung.

2. Zwickmühle: “Mafiaparagraph” träfe auch auf Regierungspartei FPÖ zu

Doch auch ein zweiter Folgefehler lässt nicht auf sich warten und erzeugt seinerseits eine Zwickmühle: Florian Klenk, Falter-Journalist und wahrlich kein Freund der Identitären, gab auf Twitter zu bedenken:

Wenn nämlich – wie die Standard-Journalistin ja schon vorauseilend insinuiert – die FPÖ als Regierungspartei mit getroffen wird vom steirischen Linksanwalt, versteigt dieser sich zu einem juristischen Angriff auf die Regierung. Klenk hat ganz recht, wenn er annimmt, die Forderungen der Identitären Bewegung und die der Freiheitlichen seien einander ähnlich (weshalb im übrigen Distanzierungen im Zweifelsfall beiden schaden und niemandem nützen, außer den linken Verdächtigern). Es kann nicht angehen, das müsste wohl auch der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, einsehen, die FPÖ gleich mit zu kriminalisieren.

Wenn nämlich ganz konkret drei Vorwürfe wegen “Verhetzung” ausreichen zu einem Prozess, dann sind exakt solchen Vorwürfen auch gegenüber FPÖ-Abgeordneten Tür und Tor geöffnet, und die Partei würde als “kriminelle Vereinigung” folglich verboten. Islamisierungskritische Plakate und Aussagen waren im vergangenen Wahlkampf ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Kampagne.

Martin Sellner, Co-Leiter der IBÖ, freut sich auf diesen Musterprozess, der in jedem Falle Judikatur abgeben wird für zukünftige politische Kriminalisierungsversuche.

Die Identitäre Bewegung Österreich sieht dem kommenden Prozess nach eigenen Angaben “mit großem Vertrauen in den Rechtsstaat” entgegen. “Wir hoffen auf die baldige Möglichkeit, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu entkräften”, so die Angeklagten Martin Sellner und Patrick Lenart, “denn wir sind uns sicher: Heimatliebe ist kein Verbrechen”.

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