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Bisheriger mächtiger Hauptverband soll nur mehr Dachverband der vier bis fünf SV-Träger werden.

23. Mai 2018 / 10:46 Uhr

Ministerrat: Bundesregierung beschließt Sozialversicherungsorganisation der Zukunft

Einen Meilenstein in der österreichischen Sozialversicherungsstruktur hat die türkis-blaue Bundesregierung gesetzt. Nach intensiven Verhandlungen auf Expertenebene wurde durch ÖVP und FPÖ in der Ministerratssitzung am 23. Mai 2018 unter dem Titel “Sozialversicherungsorganisation der Zukunft” die Grundlage für eine leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherung geschaffen.  Wörtlich heißt es zu den Herausforderungen in diesem Zusammenhang:

Das derzeitige System der Sozialversicherungen ist eine über Jahrzehnte gewachsene Struktur. Es gab in der Vergangenheit immer wieder den Ansatz, diese komplizierte und ineffiziente Struktur zu reformieren. Bis auf kleine Reformen in einzelnen Bereichen ist es allerdings nicht gelungen, das System gesamthaft, nachhaltig und zukunftsorientiert neu zu organisieren. Mit den heute vorgestellten Eckpunkten wird diese große Reform des Sozialversicherungssystems in Österreich jetzt endlich eingeleitet.

Sozialversicherungsträger von 21 auf vier reduziert

Deutliches Zeichen nach außen ist die nachhaltige Reduzierung der Sozialversicherungsträger von 21 bis vier, maximal fünf Organisationseinheiten. Gleichzeitig verschlankt man auch die Selbstverwaltung fundamental. Mit Abschluss des Reformprozesses sollen von bisher rund 2.000 Sozialversicherungsfunktionären nur mehr 400 überbleiben. Parallelstrukturen sollen auf eine Mitbestimmungsebene reduziert werden:

Die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten werden bei der Reform auch weiterhin berücksichtigt. Die partizipative Selbstverwaltung rüttelt dem Grunde nach nicht an den Prinzipien der Selbstverwaltung im Sinne der Art. 120a ff B-VG, vielmehr wird an einer Weiterentwicklung im Sinne der verfassungsrechtlichen Bestimmungen gearbeitet und das Aufsichtsrecht des Bundes nachhaltig gestärkt. Die bisherigen Selbstverwaltungsgremien (Vorstand, Kontrollversammlung, Generalversammlung) werden in ein einziges Selbstverwaltungsgremium übergeführt und deutlich verschlankt. Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Versicherungsvertreter differiert je nach Art des Trägers (Besonderheiten der Träger sind zu berücksichtigen).

Neben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die die bisherigen neun Gebietskrankenkassen ersetzt, soll es eine Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen, eine Sozialversicherung der Selbstständigen sowie die bisher bereits bestehende Pensionsversicherungsanstalt geben.

AUVA muss nachhaltige Neuorganisation schaffen

Gleichzeitig wird auch eine nachhaltige Neuorganisation der AUVA in Gang gesetzt, deren Ergebnis die Grundlage dafür ist, ob die Unfallversicherung als eigenständiger Träger weiterbesteht, oder in die Sozialversicherungsträger PVA und ÖGK aufgeht:  

Wie im Regierungsprogramm vereinbart, ist eine nachhaltige Neuorganisation der AUVA (unter anderem mit dem Auftrag zur Aufgabenüberprüfung, zur Hebung von Synergien, zur Strukturanalyse und zur Bündelung der Zahlungsströme) notwendig. Die AUVA wurde bereits aufgefordert, entsprechende Strukturerneuerungsvorschläge zu präsentieren.

Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig bis zum 31.08.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotential sicherzustellen. Darüberhinausgehende Potentiale, die nicht im eigenen Wirkungsbereich liegen, hinsichtlich notwendiger gesetzlicher und nur im Verhandlungsweg mit anderen Sozialversicherungsträgern oder Gebietskörperschaften zu erreichenden Veränderungen, sind ebenfalls bis 31.08.2018 der Bundesregierung transparent zu machen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die ÖGK- bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überzuführen.

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