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Der Glockenturm der St.-Hildegard-Kirche in Mannheim-Käfertal war Ziel eines Terroranschlages eines Pakistani.

24. Mai 2018 / 00:01 Uhr

#Einzelfall: Pakistani nach Sprengstoffanschlag auf Kirche als “schuldunfähig” eingestuft

Dass “strenggläubige” Moslems, die in regelmäßigen Abständen jetzt ihren Hass auf die Religion der “Ungläubigen” in Form von Verwüstungen in Kirchen oder Übergriffen auf Andersgläubige zum Ausdruck bringen, nicht gerade der gewünschten und uns verordneten Islamisierung förderlich sind, liegt auf der Hand. Die Reaktion unserer gesellschaftspolitischen Weichensteller darauf: die Leute sind eben “krank” und somit nicht schuldfähig. Mit dieser Logik könnte man zwar fast jeden Gewaltverbrecher als “unschuldig” einstufen, aber nicht alleTäter genießen das Privileg, von den Eliten zum Kreise der “Bereicherer” gezählt zu werden. Unser heutiger Einzelfall beschäftigt sich mit so einem gottesfürchtigen Mann der Religion des Friedens.

Pakistani will Kirchturm in die Luft jagen

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung heute, Mittwoch, berichtet hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 25-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen bei der Strafkammer des Mannheimer Landgerichts einen Antrag zur sogenannten Durchführung des Sicherungsverfahrens gestellt. Der Schutzsuchende soll versucht haben, am 17. Oktober vergangenen Jahres mit einem bisher nicht identifizierten Mittäter den Glockenturm der St.-Hildegard-Kirche in Mannheim-Käfertal in die Luft zu jagen, wodurch die Kirche stark beschädigt wurde. Das Duo soll mit einem Hammer zuerst zwei Glasfenster des Kirchturmes eingeschlagen und dort eine geöffnete Gasflasche untergebracht haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie dann das ausströmende Gas angezündet und so die Explosion verursacht haben. Der Sachschaden belief sich auf mindestens 7.000 Euro.

“Sprenggläubiger” hatte natürlich kein religiöses Motiv

Nachdem man so einen gefährlichen Terroristen doch nicht weiter frei herumlaufen lassen kann, ist es Ziel der Staatsanwaltschaft, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus langfristig (und möglichst kostenintensiv für den Steuerzahler) unterzubringen. Derzeit befindet er sich lediglich in einstweiliger Unterbringung in einer solchen Einrichtung. “Anhaltspunkte für ein religiöses Motiv bestehen nicht” so die gutachtliche Bewertung. Wir dürfen somit beruhigt sein, nachdem der Islam ja mittlerweile zu Deutschland gehört und von diesem ja keine Gefahr ausgeht, oder besser ausgehen darf.

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