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Eine hochträchtige Kuh, die von Bulgarien nach Serbien flüchtete, um vor Wölfen Schutz zu suchen, soll nach Wiedereinreise wegen illegalen Grenzübertritts geschlachtet werden.

1. Juni 2018 / 18:32 Uhr

EU-Grenzschutzbestimmungen werden doch umgesetzt – zumindest bei Kühen

Penka, so heißt die arme Kuh, tat es vielen Schutzsuchenden gleich: Sie pfiff auf Schengen- und Dublinverordnungen und überquerte ohne Papiere die bulgarisch-serbische Grenze. Sie flüchtete zwar nicht vor Kriegswirren und Verfolgung, sondern vor Wölfen, wie ihr Besitzer Ivan Haralampiev im bulgarischen Fernsehen erklärte.  Ob sie weiter durch mehrere sichere Drittstaaten zu uns kommen wollte, um hier auf saftigen Weiden zu grasen oder in bequemen Stallungen zu hausen, ist nicht bekannt. Und im bulgarischen Online-Portal blitz.bg schilderte der Besitzer den dramatischen Grenzübertritt in einer Form, die uns irgendwie bekannt vorkommt:

Sie passierte die Grenze bei Olomomans, weder die Polizei noch die Zollbeamten hielten sie auf. Die Kuh ging an den Barrieren vorbei und nach Serbien, ohne dass irgendjemand versuchte, sie zu stoppen

Tierarzt untersucht Kuh bei Wiedereinreise in die EU

Rigoroser ging man dann bei Wiedereinreise in die EU vor: Vor ein paar Tagen wurde der Besitzer der Kuh informiert, dass die Kuh von einem Mann in Serbien entdeckt wurde, der sich um sie kümmerte. Die serbischen Behörden kontaktierten ihn, und noch bevor die Kuh das bulgarische Gebiet betrat, wurde sie von den Grenzposten gestoppt und von einem Tierarzt untersucht. Und der Besitzer weiter:

Die Zollbeamten sagen, es muss ein Arzt kommen. Ein Arzt von der Lebensmittelbehörde kam auch  und sagte, dass diese Kuh sofort getötet werden soll.

Laut EU-Bestimmungen muss “Penka” geschlachtet werden

Die Begründung: Vorgaben der EU würden die Rückkehr von einem Nicht-EU-Gebiet in die Europäische Union untersagen. Die Kuh ist zwar kerngesund, der Landwirt durfte deshalb weiter mit der Kuh nach Hause, aber mit der Auflage, dass sie innerhalb weniger Tage getötet werden müsse. Der Mann ist verzweifelt, weil die Kuh bald ein Kalb gebären wird. Die Lebensmittelbehörde erklärte, sie könne derzeit keine Entscheidung treffen, da der Fall noch untersucht werde, und den bulgarischen Behörden seien die Hände gebunden: “Wir setzen nur europäische Regeln um”.

Wird für “Penka” auch ein Auge zugedrückt wie bei vielen Migranten?

Inzwischen laufen zahlreiche Gnadenappelle im ganzen Land, und bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, muss das arme Rindvieh wohl noch um sein Leben bangen. Bleibt zu hoffen, dass man in diesem Fall über die EU-Einreisebestimmungen hinwegsieht – dass so etwas durchaus möglich ist, wird uns ja tagtäglich bewiesen.

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