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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bild: Zentrale am Wiener Rennweg) entlastet in einem Schreiben “unzensuriert.at”.

6. Juni 2018 / 17:00 Uhr

BVT : “unzensuriert.at” wird nicht beobachtet – Negativ-Einschätzung erfolgte ohne Grundlage

Immer wieder begründen Mainstream-Medien ihre negative Kritik an unzensuriert.at auf eine Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Die veröffentlichten Inhalte seien “zum Teil äußerst fremdenfeindlich” und würden “antisemitische Tendenzen” aufweisen. Auch “verschwörungstheoretische Ansätze und eine pro-russische Ideologie” seien vertreten.

Einschätzung mit eingehender Analyse linker Störer

Geschrieben hat das BVT das in einer Analyse zum Kongress “Verteidiger Europas” im Herbst 2016, weil der oberösterreichische Landeshauptmann darum ersucht hatte. Er forderte die Einschätzung an als Entscheidungsgrundlage, ob er den Veranstaltern guten Gewissens die Repräsentationsräume des Landes Oberösterreich in Linz überlassen könne. Was er schließlich tat, denn der Bericht beschäftigte sich hauptsächlich gar nicht mit den Veranstaltern und Medienpartnern (zu denen unzensuriert.at zählte), sondern mit den linken Gegendemonstranten und der Gefahr, die von ihnen laut BVT ausgehe.

Überraschung durch gesetzliche Datenauskunft aus dem BVT

Im Gefolge der wiederholten Zitierung der oben genannten Passage der Einschätzung wegen der medialen Auseinandersetzungen um das BVT und den nun eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss machte der Unzensuriert-Herausgeber im März dieses Jahres von seinem Recht gemäß § 26 des Datenschutzgesetzes Gebrauch und begehrte Auskunft, welche Daten beim BVT über unzensuriert.at gespeichert seien.

Journalist fragte über “Beobachtung” an

Ende April langte schließlich ein Konvolut an Akten ein, in dem sich ein besonders interessantes Schriftstück befand. Es handelt sich um die interne Protokollierung einer Medienanfrage vom 30. Jänner 2018. Der Journalist, dessen Name im übermittelten Papier geschwärzt ist, wollte wissen, ob der Verfassungsschutz unzensuriert.at beobachte.

“Analyse oder konkrete Einschätzung nicht durchgeführt”

Im Weiteren wird kurz auf die medial hundertfach verbreiteten Passagen eingegangen und zu ihnen folgendes festgestellt:

Diese Sätze wurden auch medial bekannt und waren damals Gegenstand von Diskussionen. Eine Analyse oder konkrete Einschätzung des Mediums wurde aber durch das BVT nicht durchgeführt.

Anders ausgedrückt: Es gibt keine Beobachtung von unzensuriert.at durch den Verfassungsschutz.

Autorin rufschädigender Einschätzung war laut Falter BVT-Extremismus-Chefin

Ausgerechnet der Falter hat jüngst enthüllt, wer für das – trotz fehlender Beobachtung – erstellte Gutachten verantwortlich sein soll, nämlich Sibylle G., die Leiterin des BVT-Extremismusreferats. Wir zitieren aus dem Falter:

Einmal schrieb sie auch einen Bericht über einen Linzer Extremistenkongress, bei dem Innenminister Herbert Kickl eine Rede hielt, als er noch nicht Minister war, sondern FPÖ-General. Den Veranstaltern attestierte sie nicht nur enge Beziehungen zu Russland, sondern auch Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.

Das formulierte Falter-Chefredakteur Florian Klenk und versucht damit zu begründen, warum Frau G. nun eine “Hetzjagd der rechten Szene” fürchten müsse. Vor diesem Satz behauptet Klenk, was nun durch Informationen aus dem BVT selbst widerlegt wurde, nämlich dass lediglich Frau G. unter anderem unzensuriert.at beobachte.

Falter & Co. als Quelle der BVT-Einschätzung?

Wie Sibylle G. ohne Analyse und Beobachtung zu ihrem für unser Medium extrem rufschädigenden Urteil kommen konnte, wird hoffentlich der Untersuchungsausschuss ab Herbst klären. Besonders peinlich wäre es, wenn entsprechende Zuschreibungen in linken Medien – vielleicht gar im Falter – dafür die Grundlage gebildet hätten.

Müßig zu erwähnen, dass die Medienauskunft über die Nicht-Beobachtung und Nicht-Analyse nie in einem Medium aufschien. Dem anfragenden Journalisten passte das wohl nicht ins Konzept.

Kein Eintrag über unzensuriert.at in “Staatsschutz-Datenbank”

Für unzensuriert.at ist die Übermittlung des Aktenpakets ein glatter Freispruch vom Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit. Nicht nur, dass es offensichtlich zu keinem Zeitpunkt eine Überwachung, Beobachtung oder Analyse unseres Wirkens gab, finden sich dazu auch keine Einträge in der Staatsschutzanalysedatenbank, wie vom BVT mitgeteilt wurde.

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