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Merkels Gesetz: Neben Terroristen werden auch Asylanten wie “Mörder”, “Vergewaltiger”, “Dealer” und “Folterknechte” nicht mehr abgeschoben.

21. Juni 2018 / 17:39 Uhr

Asylgründe immer obskurer: “Bin gesuchter Mörder, Terrorist, Auftragskiller, Vergewaltiger, Folterknecht”

Von einem “unfassbaren Asyl-Skandal” ist am 21. Juni in der Bild  zu lesen: Mörder, Drogenhändler, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher finden im Schutz des Asylrechts in Deutschland Zuflucht. Die Zeitung beruft sich auf interne Schreiben aus Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an das Sicherheitsreferat in der Nürnberger BAMF-Zentrale, welche ihr vorliegen.

Wie aus Schwerverbrechern “Schutzsuchende” werden

Dass “Schutzsuchende”, die sich auf schwere Straftaten berufen, die sie (angeblich oder tatsächlich) in der Heimat begangen haben, nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihnen dort unter anderem Folter und Todesstrafe drohen, ist bekannt und nach deutschem und internationalem Recht bis zu einem gewissen Grad sogar nachvollziehbar.

Aber müsste es zwischen Todesstrafe dort und “freiem Herumlaufen-Dürfen” hier nicht auch einen Mittelweg geben? Schon zum Schutz der einheimischen Bevölkerung gehören solche Schwerverbrecher dann eben hier inhaftiert. Und das passiert nicht, im Gegenteil, solche Leute kommen noch in den Genuss großzügiger Sozialleistungen.

Massenmorde als “Referenz” für Schutzwürdigkeit

Bild führt eine Reihe von Fällen an, die man nur widerwillig und nur unter Nennung der Aktenzahl aus “datenschutzrechtlichen Gründen” der Zeitung zeigte. Die Palette der Gründe, warum hier “Schutz gesucht wird”, reicht vom 40-fachen Massenmord in Ghana bis zum Gefängniswärter in Eritrea, der gezwungen wurde, Leute zu misshandeln. Die Frage, ob “möglicherweise eine Straftat im Raum steht”, leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter.

Auch hohe Haftstrafen sind wohl für Mörder nicht zumutbar, denn “der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt.” Das Urteil habe der Asylbewerber “in schlechter Kopie” mit sich geführt. Macht nichts, die “glaubhafte” Darstellung reicht allemal.

Auftragskiller soll vor “erniedrigender Behandlung” zu Hause geschützt werden

Ein anderer positiv beurteilter Antragsteller “hat in der Anhörung angegeben, bei Kampfhandlungen in Liberia viele Menschen getötet und auch hingerichtet zu haben”. Auch als russischer Auftragsmörder, selbst wenn man sich nur als solcher ausgibt, hat man hier gute Karten: So beantragt der Russe Yakhya Y. aus Dagestan (Nordkaukasus) Asyl. Begründung: Er habe unter anderem mit wahhabitischen Attentätern “den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet”. Deshalb werde er von Polizei und Angehörigen der Opfer verfolgt.

Der Minister wurde tatsächlich im Juni 2009 auf einer Hochzeit erschossen. Ein Grund mehr, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg seine Geschichte “für glaubhaft” hält und verfügt deshalb, dass er kein Asyl, aber Schutz vor Abschiebung genießt. Begründung: In Russland drohe ihm “politische Verfolgung in der Form von Folter bzw. erniedrigender Behandlung”.

Neue, unfassbare Asylgründe werden aufgetischt 

Damit auch Morde in Zukunft verhindert werden, wird ebenfalls Asyl gewährt. Wie das? Uns liegt ja Pakistan SO am Herzen, denn die Außenstelle Dresden schreibt der BAMF-Zentrale am 27. Dezember 2016: “Der Antragsteller gibt an, er würde bei seiner Rückkehr nach Pakistan den Mann seines Mädchens töten. Generell würde er jeden umbringen, der mit dem Mädchen zusammen ist. Der Antragsteller erzählt dies, als sei es selbstverständlich, so etwas zu tun.” Und wenn er das auch bei einem potentiellen neuen Mädchen in Deutschland tut?

Männer-Vergewaltiger bekommt Asyl

Kurios auch die Angaben eines weiteren Asylbewerbers: “Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt”. Das will man in Zukunft Männern in Pakistan ersparen. In Deutschland wohl nicht.

Drogenhändler bekommt Asyl

Auch Drogendealer dürfen bleiben (und vermutlich ihrem Gewerbe hier weiter nachgehen, ohne “verfolgt” zu werden), denn über einen algerischen Asylbewerber berichtet eine “Entscheiderin” aus Ingelheim: “Aus dem Anhörungsprotokoll des Herrn B., geboren 1980, geht hervor, dass dieser in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft hat und deswegen in Algerien verfolgt werde. Dem Antragsteller wäre subsidiärer Schutz zu gewähren.”

Ex-Kindersoldat und Mehrfachmörder bekommt Asyl

Ein Asylbewerber aus Sierra Leone (Westafrika) erzählt im Januar 2017 dem BAMF, er habe “als Kindersoldat … viele Leute getötet”, darunter “Zivilisten, Frauen, Kinder”. Nach der Flucht sei er “20 Jahre in Europa unterwegs” gewesen, habe schon “in diversen Ländern Asylanträge gestellt” und sei nun “seit Anfang Dezember 2016 in Deutschland”. Und da wird er auch wohl bleiben. Vielleicht hat die Bundeswehr ja Verwendung für ihn.

Intensivtäter mit unzähligen offenen Strafverfahren bekommen Asyl

Auch als Intensivtäter kann man punkten: “Der Antragsteller hat in seiner Anhörung angegeben und nachgewiesen, dass circa 85 laufende Strafverfahren in der Türkei gegen ihn vorliegen. Des Weiteren liegt ein Haftbefehl gegen den Antragsteller vor. Ich bitte um Kenntnisnahme und gegebenenfalls eine weitere Veranlassung”, steht im Protokoll.

“Schutzsuchender” beschimpft Referenten als “Tochterficker”

Über Kurioses informiert das Referat 642 die Abteilung für Sicherheit in Nürnberg am 23. Dezember 2016 über einen Asylbewerber aus Pakistan, der in seiner Heimat wegen Straftaten gesucht werde. “Er gab an, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich, wie folgt: Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen.” Ob auch er hierbleiben darf?

Trotz hier geplanter Terroranschläge keine Abschiebung

Man muss als “Referenz”, um bleiben zu dürfen, nicht unbedingt bereits begangene Verbrechen vorweisen können. Auch mit geplanten Terroranschlägen hat man durchaus das Zeug zum Schutzsuchenden.

Bestes Beispiel dafür: Mohamed Abu Dhess (52). Der Gottesmann plante 2004 gleich drei Anschläge in Deutschland. Von einer Telefonzelle an der Essener Uniklinik aus rief er im Irak an: “Für die Hochzeit ist schon alles vorbereitet, ich brauche nur noch eine Braut.” Den Terror-Fahndern war sofort klar: Die Hochzeit ist ein geplanter Anschlag, die fehlende Braut das Anschlagsziel. Lokale in Düsseldorf und das jüdische Gemeindezentrum in Berlin wären solcherart “bereichert” worden.

Der zu sechs Jahren Haft verurteilte Gefährder muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Abgeschoben kann er nicht werden, denn in Jordanien drohe ihm angeblich Folter, und jetzt fehlen ihm auch die Papiere seines Heimatlandes. Nur durch abgehörte Telefonate des Terroristen konnten die Verbrechen verhindert werden.

AfD sieht das als einzige anders

Die AfD nimmt auch zu diesem Fall klar Stellung und bringt wohl das auf den Punkt, was die Mehrheit der Bevölkerung ebenfalls denkt, dass nämlich solche Leute hier nichts verloren haben.

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