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Das ungarische Parlament hat die illegale Einwanderung nach Ungarn massiv erschwert, indem es einfach die Genfer Konvention umsetzt.

22. Juni 2018 / 08:21 Uhr

Ungarns Parlament stimmt für “Stop-Soros”- Gesetzespaket und Verfassungsänderung

Das Ungarische Parlament stimmte am 20. Juni für die Annahme des sogenannten “Stop-Soros”-Gesetzespaketes. Die darin enthaltenen Gesetze bestrafen künftig die Unterstützung von illegaler Einwanderung. Am gleichen Tag stimmte das Parlament auch für eine Verfassungsänderung, die jede Ansiedlung von fremden Volksgruppen in Ungarn verbietet.

Unterstützung illegaler Einwanderung ist künftig eine Straftat

Das neue “Stop-Soros”-Gesetz definiert die Unterstützung von illegaler Einwanderung als Straftat. Eine solche Unterstützung liegt dann vor, wenn man Personen ermöglicht, einen Asylantrag in Ungarn zu stellen, die in ihrem Herkunftsland oder einem Transitland nicht verfolgt werden.

Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich

Als Strafe sieht das neue Gesetz fünf bis 90 Tage Haft vor. Die Freiheitsstrafe kann in schweren Fällen auch bis zu einem Jahr betragen. Es werden folgende schwere Fälle definiert:

  • Systematische Vorgehensweise, zum Beispiel organisierte Grenzbeobachtung, Produktion, Verteilung oder Bestellung von Informationsmaterial, Aufbau oder Betrieb eines Netzwerks
  • Bereitstellung materieller Mittel zur Unterstützung illegaler Einwanderung
  • Materieller Nutzen des Straftäters aus der Unterstützung der illegalen Einwanderung
  • Unterstützung mehrerer illegaler Einwanderer
  • Lage des Tatorts weniger als acht Kilometer von der Grenze entfernt

Genfer Konvention wird endlich realisiert – Vorbild für Europa

Das ungarische Parlament stimmte gleichzeitig auch für eine Änderung des ungarischen Asylrechts. Künftig kann niemand mehr in Ungarn einen Asylantrag stellen, der über ein Land eingereist ist, in dem ihm keine Verfolgung oder sonstiges schweres Leid droht oder in dem ein entsprechendes Asylwesen existiert. Diese Änderung steht laut den Einbringern des Gesetzes im Einklang mit der Genfer Konvention.

Eine weitere Gesetzesänderung verbietet Personen, gegen die ein Verfahren wegen einer Gefährdung des Grenzschutzes läuft, den Aufenthalt an Orten, die weniger als acht Kilometer von der Grenze entfernt sind. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die dort wohnen.

Die “Stop-Soros”-Gesetze treten mit 1. Juli in Kraft.

Verfassungsänderung diesmal geglückt

Ebenfalls am 20. Juni wurde auch die lange geplante Verfassungsänderung durch das Parlament angenommen, die Ungarn vor einer verpflichtenden Ansiedlung von Migranten durch die EU schützen soll. Viktor Orbán wollte diese Änderung bereits 2016 durchbringen, scheiterte aber damals knapp an der Zweidrittelmehrheit. Nun enthält die ungarische Verfassung folgenden Wortlaut:

Eine fremde Bevölkerungsgruppe darf in Ungarn nicht angesiedelt werden. Ein fremder Staatsbürger – sofern er nicht über die Rechte des freien Aufenthalts und der freien Bewegung verfügt – darf in Ungarn nur auf Grundlage eines individuellen, durch eine ungarische Behörde beurteilten Ansuchens leben.

Staatliche Pflicht, die christliche Identität zu verteidigen

Die Verfassung wurde auch noch in anderen Punkten geändert. Die Organe das Staates haben laut Verfassung nun die grundlegende Verpflichtung, die verfassungsmäßige Identität Ungarns und die christliche Kultur zu verteidigen.

Verfassung Ungarns steht über der EU

In einem weiteren neuen Paragraphen werden die Kompetenzen der EU der ungarischen Verfassung untergeordnet: Vorschriften der EU dürfen nicht der ungarischen Verfassung widersprechen. Insbesondere dürfen EU-Regelungen in Ungarn nicht die Bevölkerung, die territoriale Integrität, die Staatsform oder unveräußerliche Rechte staatlicher Einrichtungen beeinträchtigen.

Weiters wurde nun auch in der Verfassung festgeschrieben, dass niemand einen Asylantrag stellen darf, der über ein sicheres Drittland kommt.

Demonstrationen vor Privathäusern werden verboten

In der Verfassung steht nun auch, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht das Privat- oder Familienleben gefährden darf. Somit können Demonstrationen vor Privathäusern künftig verboten werden. Ebenfalls verbietet die Verfassung nun die Lebensführung auf öffentlichem Gelände, also das Leben auf der Straße.

Die Verfassungsänderungen sind mit Ausnahmen bereits rechtsgültig.

Mehrheit von 80 Prozent im Parlament

Das “Stop-Soros”-Gesetzespaket und die Verfassungsänderung wurden mit der überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der Abgeordneten angenommen. Neben den Abgeordneten der Fidesz stimmten auch die der Jobbik, die unabhängige Abgeordnete Dóra Dúró und der Vertreter der deutschen Minderheit dafür.

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