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Das geplante Hochhaus am Heumarkt ist Tagesordnungpunkt der derzeitigen Unesco-Sitzung in Bahrain.

24. Juni 2018 / 06:55 Uhr

Unesco: Welterbekomitee-Tagung startet in Bahrain – verliert Wien den Welterbestatus?

Bei der Welterbekomitee-Tagung vom 24. Juni bis 4. Juli 2018 in Bahrain steht Österreich am dritten Verhandlungstag auf der Tagesordnung. Dann wird unter dem Punkt “Gefährdete Stätten” über das historische Zentrum Wiens debattiert.

Der Entscheidungsentwurf für die Komiteesitzung enthält die Anerkennung des 3-Stufen-Plans der Österreichischen Bundesregierung, um den Welterbestatus zu erhalten. Allerdings bleiben alle Forderungen und Bedenken rund um das Bauprojekt am Heumarkt aufrecht. Das Historische Zentrum Wien bleibt als gefährdet eingestuft auf der Roten Liste.

Zeitaufschub bis Februar 2019

Im Herbst 2018 plant die Unesco eine Untersuchung vor Ort. Bis Februar 2019 muss Österreich dann über getroffene oder geplante “corrective measures”, also über Maßnahmen, die das von Rot-grün geplante Hochhaus am Heumarkt “korrigieren”, nach Paris berichten. Gabriele Eschig, Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission dazu:

Da die UNESCO/ICOMOS Monitoring-Mission erst im Herbst 2018 stattfindet, wird das Welterbekomitee in Bahrain die Ergebnisse abwarten. (.) Die Bundesregierung hat somit einen Aufschub erwirkt, muss aber bis 1.2.2019 schriftlich die getroffenen sowie geplanten corrective measures, also konkrete Lösungsvorschläge, vorlegen.

Hochhaus widerspricht Bundesgesetz

Der Staatsvertrag über die multilaterale Welterbe-Konvention wurde 1993 geschlossen. Österreich ist zur Einhaltung dieses internationalen Staatsvertrages, der bindend ist und über der Landesgesetzgebung steht, verpflichtet. Folglich war die Umwidmung des Heumarkt-Areals, die die Bebauung mit einem Hochhaus zulässt, in letzter Konsequenz rechtswidrig.

Wenn Bundesländer Maßnahmen setzen, die Staatsverträge verletzen, sieht Artikel 16 der Bundesverfassung mehrere Eingriffsmöglichkeiten vor, damit Österreich seine internationalen Verpflichtungen erfüllt. Diese Eingriffsmöglichkeiten der Bundesverfassung müssen also genützt werden.

 

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