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Horst Seehofer und sein Durchsetzungsvermögen: Erst zwei Zurückweisungen nach Erlass.

26. Juni 2018 / 19:19 Uhr

Magere Bilanz nach einer Woche Zurückweisungs-Erlass: Zwei Personen

Am 19. Juni trat der Erlass von Innenminister Horst Seehofer (CSU) in Kraft, demzufolge die Polizei Asylwerber, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland besteht, “ab sofort” zurückzuweisen hat.

Die Bilanz nach einer Woche ist bezeichnend. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte mit, bisher seien aufgrund dieser Anordnung zwei Personen an der Grenze zurückgewiesen worden.

AfD ortet Alibipolitik

Für die AfD ist die Zahl von zwei Abgewiesenen nichts anderes als das Eingeständnis, “dass der Seehofer-Erlass in seiner Beschränkung auf eine eng begrenzte Gruppe illegaler Einwanderer lediglich typische CSU-Alibipolitik ist”. Alice Weidel fordert daher, auch alle Migranten abzuweisen, “die ohne gültige Papiere oder über ein sicheres Drittland kommen und deswegen keinen Asylanspruch in Deutschland geltend machen können”.

Bellende Hunde beißen nicht

Die zwei Zurückweisungen lassen nur drei Erklärungen zu: Entweder hat die AfD mit ihrer Einschätzung einer Alibipolitik Seehofers recht oder die Beamtenschaft agiert nicht gesetzeskonform und ignoriert den Erlass oder es kamen in diesen sieben Tagen lediglich zwei Zurückweisungskandidaten. Da Letzteres in Anbetracht der bisherigen Einwanderungszahlen 2018 ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dürfte es mit der Durchsetzungskraft des Innenministers nicht gut bestellt sein und seine Alibipolitik nicht einmal vom eigenen Beamtenapparat ernst genommen werden.

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