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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute darüber, ob jeder Haushalt, unabhängig davon, ob er über ein Rundfunkgerät verfügt, Rundfunkgebühren bezahlen muss.

18. Juli 2018 / 07:07 Uhr

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Richter urteilen über Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, am 18. Juli, darüber, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht.

Im Kern geht es um zwei Fragen: Handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht vielmehr um eine Steuer? Wäre dies der Fall, hätten die Länder, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, keine Gesetzgebungskompetenz. Und: Ist es zulässig, den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Haushalt beziehungsweise Wohnung zu erheben – und nicht mehr wie vor der Reform im Jahr 2013 nach Art und Zahl der Geräte? Der Rundfunkbeitrag summiert sich im Jahr auf knapp acht Milliarden Euro, wovon ARD und ZDF etwa 95 Prozent abgreifen.

Prozesslawine gegen Zwangsabgabe

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Um sich diese Einnahmequelle auch in Zeiten, wo alternative Medien die Systemmedien verdrängen, zu sichern, betrieben die öffentlich-rechtlichen Sender die Umstellung auf das geräteunabhängige Zahlmodell: Jeder Haushalt zahlt – egal, ob er überhaupt über ein Fernsehgerät verfügt.

Die Öffentlich-Rechtlichen argumentieren, dass in fast allen Haushalten mindestens ein Fernseher stehe, weshalb der Beitrag gerechtfertigt sei. Allein schon die bloße Möglichkeit, die Angebote zu nutzen, muss seit 2013 bezahlt werden.

Dieses Zahlmodell trat eine Prozesslawine gegen die Zwangsabgabe vor den Verwaltungsgerichten los. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz urteilten dazu: Sie erklärten den Beitrag bisher für rechtmäßig, ebenso wie mehrfach das Bundesverwaltungsgericht. Drei Privatleute sowie der Autoverleiher Sixt zogen daraufhin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Sie sehen den Beitrag als Steuer und wehren sich gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Belastung.

Zugang zu den Informationen sichert die Macht

Die Intendanten von ARD und ZDF sehen die Lage naturgemäß anders und argumentieren, wie wichtig unabhängige Berichterstattung sei, gerade im Zeitalter von Fake News. Dass die öffentlich-rechtlichen Sender die offensichtlichsten Steigbügelhalter der Mächtigen sind, läuft bei ihnen unter “unabhängige Berichterstattung”.

Wer den Zugang zu den Informationen kontrolliert, kann seine Machtposition behalten. Zum Brexit-Referendum schallten Warnungen durch den öffentlich-rechtlichen Äther, als müssten die ARD– und ZDF-Journalisten jemanden überzeugen. Die Briten stimmten dennoch für den EU-Ausstieg. Zu den US-Präsidentschaftswahlen wiederholte sich das Szenario, als würde die Wahl in Berlin entschieden. Die US-Bürger wählten dennoch Donald Trump. Zur Bundestagswahl wurde in den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen die AfD gehetzt wie gegen keine Partei zuvor. Dennoch zog sie in den Bundestag ein und belegte auf Anhieb Platz Drei unter sechs Parteien.

Die Anschuldigung der Etablierten lautet: Schuld an diesen unerwünschten Entwicklungen seien in allen Fällen die Abkehr von den Systemmedien und die Hinwendung zu alternativen, die natürlich nur Falschmeldungen, sogenannte “Fake News”, produzieren würden. Sie könnten unkontrollierte Massenverbreitung finden und würden die Wahlentscheidungen der Bürger negativ beeinflussen. Die klassischen Medien seien dagegen ein Garant der Seriosität – und die soll mittels der Rundfunkbeiträge zementiert werden. Nicht gesagt, aber gemeint ist dabei: Gäbe es nur die öffentlich-rechtlichen Sender, gäbe es keinen US-Präsidenten Trump, keinen Brexit und keine AfD-Bundestagsfraktion.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Im Juni war ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, eingebracht, aber abgelehnt worden. Kirchhofs Bruder und früherer Verfassungsrichter Paul Kirchhof hatte im Jahr 2010 für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten zu der damals noch nicht umgesetzten Abgabe erstellt. Er kam zu dem Ergebnis, dass das Zahlmodell verfassungskonform sei.

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