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Das hessische Sozialgericht in Darmstadt hat beschlossen: Die Deutschen müssen für alle Asylbewerber alle Therapiekosten übernehmen, “weil der Aufenthalt der bedürftigen Person nicht nur kurzzeitig ist”.

19. Juli 2018 / 08:58 Uhr

Totalversorgung: Asylbewerber müssen keine ärztliche Behandlung selbst bezahlen

Ein aus Aserbaidschan stammender Mann, der in Deutschland noch nie einen Beitrag für das Gemeinwesen geleistet hatte und an Hepatitis C erkrankt war, hätte nach Ansicht des Landkreises Fulda die Kosten für seine Therapie übernehmen sollen. Die zuständige Behörde argumentierte, dass bei Krankheiten nur Leistungen auf niedrigem Niveau voll übernommen werden müssten. Dagegen klagte der Fremde beim hessischen Sozialgericht – und bekam Recht.

Das hessische Sozialgericht in Darmstadt verpflichtete am 17. Juli den Landkreis Fulda zur Kostenübernahme für die komplette Therapie des Aserbaidschaners.

Gewährung von Gesundheitsleistungen für jedermann

Die Argumentation der Behörde des Landkreises Fulda, wonach nur Leistungen auf niedrigem Niveau zu übernehmen seien, gilt nicht “wenn es sich nicht um eine Bagatellerkrankung handelt und der Aufenthalt der bedürftigen Person nicht nur kurzzeitig ist”, teilte das Hessische Sozialgericht in Darmstadt in seinem Beschluss mit. Das Grundgesetz gewähre einen Leistungsanspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums, und dazu gehöre eben auch die kostenlose Gewährung von Gesundheitsleistungen, offensichtlich für jeden Dahergelaufenen und zu jedem Preis.

Die Entscheidung des Sozialgerichts zeigt darüber hinaus, dass die links ideologisierten Richter längst bis in die letzten Gerichte vorgedrungen sind, und das auch immer ungenierter zeigen.

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