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Das Grazer Gericht stellte fest, dass die Identitäre Bewegung keine kriminelle Vereinigung ist.

26. Juli 2018 / 13:00 Uhr

Identitäre vom Vorwurf der “Bildung einer kriminellen Vereinigung” freigesprochen

Der Prozess gegen Mitglieder der Identitären Bewegung in Graz endete am Morgen des 26. Juli mit Freisprüchen in den wesentlichen Anklagepunkten. Alle 17 Angeklagten wurden von den Vorwürfen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” und “Verhetzung” freigesprochen.

Es wurden lediglich zwei Angeklagte wegen Sachbeschädigung verurteilt sowie einer der beiden zusätzlich wegen Nötigung und Körperverletzung. Die Sachbeschädigung entstand bei einer Aktion in Maria Lankowitz, indem Schriftzüge auf den Boden gesprüht wurden. Deren Entfernung habe die Gemeinde 400 bis 500 Euro gekostet.

Konfrontation bei Protestaktion in Klagenfurt

Eine Nötigung und Körperverletzung erkannte der Richter bei einer Aktion an der Universität Klagenfurt darin, dass ein Identitärer dem Rektor leicht in den Bauch geschlagen haben soll, nachdem der Rektor ihn festgehalten habe. Die beiden Identitären wurden jeweils zu Geldstrafen von 240 und 720 Euro verurteilt.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die Urteile werden nach drei Tagen rechtskräftig, wenn dagegen keine Berufung eingelegt wird. Der Staatsanwalt hat im Vortrag der Anklage am 4. Juli 2018 ausgeführt, “wenn der Richter Euch freispricht, dann seid ihr freigesprochen”. Man wird sehen, ob er sich daran hält oder nicht.

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