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Weil Ingrid Brodnig ein Foto auf “unzensuriert.at” als Screenshot veröffentlichte, kam es zu einer Klage.

16. August 2018 / 18:41 Uhr

Klage gegen Brodnig wegen Foto auf Unzensuriert: “Profil”-Journalistin gab nach

Für sämtliche Linke ist anscheinend die Welt zusammengebrochen, nachdem unzensuriert bekanntgab, dass der profil-Journalistin Ingrid Brodnig rechtliche Schritte drohen. Brodnig warnte bekanntlich davor, Artikel von unzensuriert zu verlinken, und gab stattdessen ihren “Tipp”, Bildschirmfotos – sogenannte “Screenshots” – zu verwenden. Ganz schlau war Brodnig freilich nicht. Denn eine Veröffentlichung in einer solchen Form ist eine Urheberrechtsverletzung.

Brodnig kommt mit blauem Auge davon

Dennoch gab sich Brodnig kämpferisch, dankte auf Twitter für die Unterstützung und betonte, die Klage juristisch prüfen zu lassen. So nebenbei kündigte Brodnig an, weiter über unzensuriert zu berichten – wir bedanken uns für den zu erwarteten Werbewert! Letztendlich gab Brodnig auch nach, sie veröffentliche auf Twitter eine entsprechende Unterlassung. Die entstandenen Rechtskosten samt Schadenersatz hat sie bereits bezahlt. Brodnig ersparte sich somit einen kostenintensiven Prozess.

Ähnliche Klage gegen “Stoppt die Rechten”

Im Grunde genommen war zu erwarten, dass in der Causa Brodnig eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Unzensuriert erinnert etwa daran, dass die Seite “Stoppt die Rechten” den gleichen Fehler machte. Eine Veröffentlichung eines Fotos vom ersten “Kongress Verteidiger Europas”, das auf der Facebook-Seite von Info-Direkt zu sehen war, führte ebenfalls zu einer Klage.

“Stoppt die Rechten” machte ein Bildschirmfoto des Facebook-Eintrags samt des Fotos und brachte einen Bericht von Info-Direkt. Letztendlich sah sich die verantwortliche Grüne Bildungswerkstatt – vertreten durch Anwältin Maria Windhager – zu einem Vergleich gezwungen. Es wurden die gesamten Rechtskosten sowie 1.100 Euro für den Kläger bezahlt. Lediglich die Urteilsveröffentlichung war nicht notwendig. Bekanntlich musste “Stoppt die Rechten” zweimal über mehrere Wochen aufgrund entsprechender Urheberrechtsklagen entsprechende Veröffentlichungen sichtbar halten.

Auch bundesdeutscher Blogger musste klein beigeben

In einem profil-Artikel wurde neulich erwähnt, dass der Fotograf Robert Lizar, der Brodnig verklagte, schon im März versucht haben soll, ein Urteil gegen einen bundesdeutschen Blogger zu erwirken. Es wird der Eindruck erweckt, als hätte Lizar mit seiner Klage keinen Erfolg gehabt. Richtig ist aber – und auch hier hätte profil entsprechend den Fakten korrekt berichten können – genannter Blogger muss – rechtskräftig – in Summe 9.000 Euro zahlen, wovon 4.000 Euro die Rechtskosten für den Anwalt betragen. Dabei ging es übrigens um die Veröffentlichung von mehr als 20 Bildschirmfotos. So gesehen hatte Brodnig Glück, dass sie sich nur für ein Foto verantworten musste. Brodnig ließ sich übrigens ebenfalls von Anwältin Maria Windhager vertreten.

Fotografen verklagen HC Strache

Und darf das überhaupt sein, dass ein FPÖ-Journalist klagt? Zur Erinnerung: So hat etwa der Standard-Fotograf Matthias Cremer vor Jahren FPÖ-Obmann HC Strache verklagt, weil dieser auf Facebook eines seiner Fotos veröffentlicht hatte. In einem Artikel heißt es:

“Ist nicht das erste Mal, dass sich HC Strache bei meinen Fotos bedient. Recht und Ordnung sind ihm da eher wurscht”, schreibt Cremer. Im September 2014 hatte sich Cremer bereits darüber beschwert, dass Strache eines seiner Bilder für Wahlkampfzwecke verwendet hat.

Unlängst musste Strache auch auf Facebook ankündigen, dass er unwissentlich zwei Bilder von der Fotografin Astrid Knie, die Christian Kern zeigen, veröffentlicht hatte. “Ich bedaure, dass diese Fotos ohne vorherige Einholung einer Werknutzungsbewilligung und ohne Nennung von Frau Knie als Herstellerin veröffentlicht wurden. Diese hat den Rechtsschutzverband der Berufsfotografen Österreichs, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Florian Pitner, Tragweiner Straße 52, 4230 Pregarten, mit der treuhändigen Wahrnehmung ihrer Rechte an diesen Lichtbildern beauftragt, der die Ansprüche von Frau Knie an mich herangetragen hat”, musste der FPÖ-Obmann eingestehen.

Auch weil Strache ein Bild von Armin Wolf veröffentlichte, verklagte ihn der ORF wegen der Urheberrechte und setzte sich durch. Pikantes Detail am Rande. Jenes Bild wurde zuvor über Facebook unzählig oft von anderen Personen verbreitet oder geteilt. Sie alle müssten nun theoretisch mit einer Klage rechnen.

Wo bleibt da die Empörung der Linken samt Mainstream-Medien? Geht es gegen die FPÖ, wird es anscheinend augenzwinkernd zur Kenntnis genommen.

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