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Mit einem Sprengsatz wollte ein islamistischer Gefährder in Deutschland ein Blutbad anrichten (Symbolbild).

22. August 2018 / 23:16 Uhr

#Einzelfall: GSG 9 nahm islamistischen Gefährder fest – Sprengstoffanschlag in Vorbereitung

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (22.08.2018) den russischen Staatsbürger Magomed-Ali C. in Berlin festnehmen lassen. Der 31 Jahre alte Islamist soll kiloweise Sprengstoff gehortet haben. Die Festnahme mit Hilfe der GSG 9 beruht auf Ermittlungen der französischen Polizei. Der Festgenommene gilt als radikal-islamistisch und wird dringend verdächtigt, gemeinsam mit dem in Frankreich inhaftierten Clément B. eine “schwere staatsgefährdende Gewalttat sowie ein Explosionsverbrechen” – also einen Sprengstoffanschlag – vorbereitet zu haben, wie es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt, berichtet die FAZ.

Islamist beobachtet und an Ausreise gehindert

Von den Berliner Sicherheitsbehörden wurde er seit 2015 beobachtet. Dem als Gefährder eingestuften Islamisten wurde im selben Jahr die Ausreise nach Syrien untersagt, wo er sich mutmaßlich dem “Islamischen Staat” (IS) anschließen wollte. C. kannte Anis Amri, den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. Die beiden Schutzsuchenden verkehrten in dem Berliner Moscheeverein “Fussilet 33” im Stadtteil Moabit. Der mittlerweile verbotene Verein galt als beliebter Treffpunkt von Türken und Deutschen und besonders vielen Tschetschenen und anderen “russischen Staatsangehörigen” aus dem Nordkaukasus.

Gefährder wollte “möglichst große Anzahl von Menschen töten”

In dem Haftbefehl, so teilte es die Bundesanwaltschaft mit, wird ihm vorgeworfen, in seiner Berliner Wohnung im Herbst 2016 “eine erhebliche Menge” TATP aufbewahrt zu haben. “Mit diesem Sprengstoff wollte der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte gemeinsam mit dem zwischenzeitlich in Frankreich inhaftierten Mitbeschuldigten Clément B. einen Sprengsatz herstellen.” Dieser hätte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt an einem nicht bekannten Ort in Deutschland gezündet werden sollen, “um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen”, teilte laut FAZ die Bundesanwaltschaft mit.

AfD für Inhaftierung potentieller Gefährder

Bereits im März brachte die AfD einen Antrag ein, potentielle Gefährder in Haft zu nehmen. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und vormalige leitende Oberstaatsanwalt in Berlin, Roman Reusch, erklärte, dass die Voraussetzung für die Haft eine richterliche Anordnung sein soll, berichtete rp-online.de. Die Einstufung als Gefährder, dem die Behörden eine Terrortat zutrauen, müsse regelmäßig überprüft werden. Der Betroffene könne seine Haft verkürzen, indem er an der Vorbereitung seiner Ausreise mitwirke, sagte Reusch: “Dann wären wir ihn jedenfalls los.” Derzeit ist offensichtlich noch das Gegenteil der Fall.

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