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Christdemokratische Schnapsidee: Abgelehnte Asylwerber sollen als Lehrlinge trotzdem hierbleiben dürfen.

1. September 2018 / 09:04 Uhr

Arbeitsmarkt: Christgewerkschafter Pöltl macht sich zum Asyl-Lobbyisten für junge “Flüchtlinge”

In manchen Kreisen der ÖVP wird immer noch das hohe Lied des Asyl-Lobbyismus gesungen, vor allem im gesellschaftspolitisch links stehenden Flügel der sogenannten “Christgewerkschafter”(FCG) und im Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB). Einer ihrer Protagonisten ist Friedrich Pöltl, der FCG-ÖAAB-Fraktionsvorsitzende in der Arbeiterkammer Wien. Auf Kritik von Seiten der freiheitlichen Arbeitnehmer betreffend eines unbedingten Bleiberechts für Lehrlinge im Asylverfahren trotz negativem Bescheid ließ der Christgewerkschafter Pöltl die Öffentlichkeit wissen:

Wenn Asylverfahren bis zu drei Jahren dauern, muss man den jungen Menschen neben der humanitären Unterstützung eben auch eine sinnvolle Beschäftigung bieten. Nicht zuletzt, um so ein Abrutschen in die Kriminalität zu verhindern. Dies sei nach Ansicht von Rechtsexperten nicht nur möglich, es trage auch zur Entspannung am Arbeitsmarkt bei. Sollten die Lehrlinge – was in den meisten Fällen auch der Fall ist – in der Folge einen positiven Asylbescheid bekommen, würden sie bereits als voll integriert Arbeitnehmer helfen, den Mangel an Facharbeitskräften in Österreich zu lindern. Sollten sie abgelehnt werden, dann würden sich für die Betroffenen in ihrem Herkunftsland später sogar echte berufliche Chancen eröffnen. Auch das würde eine würdige, humanitäre Hilfe Österreichs mit Augenmaß darstellen.

Christdemokraten wollen Fremdenrecht aushebeln

Und hier ist der fremdenpolizeiliche Haken. Durch vielfach bekannte Fälle, wo Asylwerber im Verfahren vor den Sicherheits- und Migrationsbehörden ihre tatsächliche Identität verschleiern, ist auch das Lebensalter unbestimmt und wird sehr oft falsch angegeben. Dies ist schon für die Altersgruppe regulärer Lehrverhältnisse bis zum 18. oder 19. Lebensjahr ein massives Problem, bei der aktuellen Ausdehnung bis zum 25. Lebensjahr aber seriös und im Sinne eines geregelten Asylverfahrens in Österreich nicht handelbar.

Zuletzt stellten einen solchen einschlägigen Antrag für “Drei plus Zwei” die NEOS am 27. Juni im Ausschuss für Arbeit und Soziales. In der Begründung des Antrags wurde das Dilemma evident, wie der Bericht des Ausschusses wiedergibt:

Eine Anfragebeantwortung von NEOS (489/AB) hat gezeigt, dass zwischen 2015 und Ende März 2018 insgesamt 1.322 Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber_innen vom Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt wurden. Rund 580 davon wurden inzwischen ruhend gestellt. Es ist laut Angaben des Sozialministeriums weder möglich zu erfassen, wie viele Lehrverhältnisse erfolgreich abgeschlossen wurden, noch aus welchem Grund Lehrverhältnisse vorzeitig beendet wurden.

44 Prozent der Asylwerber beenden Berufsausbildung nicht

Das bedeutet, dass rund 44 Prozent der Asylwerber, die eine Lehre begonnen haben, ihr Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig beendet haben. Aus Sicht der FPÖ kann man jedenfalls von keinem Erfolgsmodell sprechen. Dieses jetzt zur Grundlage eines fünfjährigen Aufenthaltstitels zu machen, scheint völlig absurd, wie FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm betont:

Wie eine Anfragebeantwortung aus dem Jahre 2016 vom ehemaligen SPÖ-Sozialminister Alois Stöger belegt, waren allein 630 Asylwerber in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte geparkt. Man hat den Eindruck, dass hier ein System künstlich aufrechterhalten wird, um Zuwanderungspolitik in den österreichischen Arbeitsmarkt zu rechtfertigen und gleichzeitig die Fremdengesetze zu unterlaufen. Das wird es mit der FPÖ jedenfalls nicht geben.

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