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Am Landesgericht Landau wurde Abdul D., der Mörder von Mia aus Kandel, zu nur achteinhalb Jahren Haft verurteilt, 15 wären möglich gewesen.

3. September 2018 / 12:45 Uhr

Kuscheljustiz: Der Mörder von Mia kommt mit nur achteinhalb Jahren Haft davon

Nach dem Mord an der 15-jährigen Mia kurz nach Weihnachten 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel hat das Landgericht Landau den brutalen Killer, den mutmaßlichen Afghanen Abdul D., nun zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – wegen Mordes und Körperverletzung. Wie anzunehmen war, natürlich nach Jugendstrafrecht, obwohl der “Flüchtling” laut einem Gutachten zur Tatzeit bereits volljährig war. Der Mörder und Asylbetrüger war als sogenannter “minderjähriger unbegleiteter Flüchtling” (MUFL) eingereist und behauptete, erst 15 Jahre alt zu sein.

Richter blieben deutlich unter Höchsstrafe – warum?

Die Richter sprachen den Angeklagten zwar des Mordes und der Körperverletzung schuldig, schöpften jedoch nicht einmal die nach Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe von zehn Jahren aus, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten. Bei der Feststellung einer “besonderen Schwere der Schuld” wären als Höchstmaß nach Jugendstrafrecht auch 15 Jahre möglich gewesen. Zu diesem Urteil bezog die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sofort Stellung und sprach das aus, was wohl die Mehrheit der Bevölkerung denkt:

Nur 8,5 Jahre statt lebenslänglich für Mias Mörder Abdul D . wäre es ein Deutscher gewesen, hätte er lebenslänglich bekommen.

Was waren die mildernden Umstände? Seine “Reue” oder etwa sein Benehmen vor Gericht? Was so aussah:

“Drecksbullen, ich will hier sofort raus!”

Als der Merkel-Gast, der in den Monaten vor der Bluttat den Steuerzahler bereits mehr als 100.000 Euro gekostet hat, von der Anklagebank plötzlich aufsprang, “Ich will hier sofort raus!” brüllte und die Vollzugsbeamten als “Drecksbullen” beschimpfte, versuchten diese, ihn festzuhalten. Im weiteren Prozessverlauf sei er einem Beamten an die Gurgel gesprungen. Dabei wurde der gewürgte Polizist am Arm und an der Hand schwer verletzt. Erst SEK-Beamte hätten den Schutzsuchenden ruhigstellen und ihn dann in Hand- und Fußfesseln überwältigen können.

Sein Wunsch “sofort hier raus” zu kommen, wird sich zwar zum Leidwesen diverser Linken und Gutmenschen nicht erfüllen, aber wahrscheinlich wird er bei halbwegs guter Führung schon nach fünfeinhalb Jahren wieder unter uns weilen – dann hat er nämlich zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.

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