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Daten- und Täterschutz hört bei den Grünen dort auf, wo es gegen einheimische Männer geht. So auch für Sigi Maurer, die dafür nun vor Gericht steht.

4. September 2018 / 23:18 Uhr

Klage gegen ehemalige Grün-Abgeordnete Sigi Maurer: Keine Reue und keine Ahnung

Am 4. September stand die ehemalige grüne Abgeordnete Sigrid Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung in Wien vor Gericht. Geklagt hatte ein Wiener Biergeschäft-Inhaber, weil sie ihn beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. “Ich wollte mir das nicht gefallen lassen”, sagte die Angeklagte und veröffentlichte einen Screenshot der obszönen Nachricht und gleich dazu Namen und Adresse des Biergeschäfts-Inhabers.

Dieser distanzierte sich davon, der Verfasser der Nachrichten zu sein. Er habe in seinem Geschäft den Kunden Zugang zu seinem Laptop gewährt, als “besonderes Service”, wie er erklärte. Kunden hätten oft zwischendurch ihre E-Mails gelesen, Musikwünsche eingegeben oder im Netz gesurft. Einer der Kunden muss diese Gutmütigkeit des Wirts für sich ausgenutzt haben. Rechtlich gesehen ist der Besitzer des Rechners für Äußerungen fremder Nutzer jedenfalls nicht verantwortlich.

Daten- oder Täterschutz – nicht für heimische Männer

Die Ex-Grüne wiederum ist “zu 100 Prozent” davon überzeugt, dass es sich beim Kläger um den Verfasser der Nachrichten handelt, und begründet diese Unterstellung mit ähnlichen Interpunktionsfehlern in der obszönen Nachricht, der Distanzierung und Werbepostings des Lokalbesitzers auf dessen Facebook-Seite. Also schritt sie zur Tat, und das, obwohl sie sich selbst in Widersprüche verwickelte.

“Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren,” rechtfertigte sich die ehemalige grüne Wissenschaftssprecherin (!) im Prozess. Auf die Frage des Richters, ob sie das bereue, meinte sie trotzig: “Nein.” Daten- und Täterschutz gilt offensichtlich für heimische Männer nicht.

Zivile Unterlassungsklage nicht genützt

Nicht nur, dass Maurer in ihrem Eifer gegen geltendes Recht verstößt, sie ist auch völlig uneinsichtig, einen Fehler begangen zu haben, und zeigt sich ahnungslos von den Möglichkeiten, solchen Attacken zu begegnen. Sie hätte nur eine zivile Unterlassungsklage anstrengen müssen. Aber eine Klage sei ihr “zu viel Aufwand” gewesen. Deswegen habe sie zum weniger aufwändigen Mittel der Selbstjustiz und medialen Abrechnung gegriffen – der Rechtsweg hätte den Fall für die Medien nicht interessant gemacht, und er wäre wohl im Sande versickert. Aber so gab und gibt es mediale Aufmerksamkeit noch und nöcher. “Wir leben im Jahre 2018”, sagte Maurer zu ihrer Entschuldigung. 

Ihre Verteidigerin rechtfertigt die Aktion im Prozess sogar damit, dass Maurer “eine engagierte Feministin sei, die heikle Themen anspreche”. Sie lobt Maurers “mutigen Schritt” und sieht im Prozess einen “einzigartigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr”.

Prozess auf Oktober vertagt

Der Kläger hingegen sieht vor allem seinen Umsatzeinbruch infolge der Maurer-Aktion, die ihm Negativschlagzeilen bis in die ZiB, den Kurier oder den Standard einbrachte. Und nicht nur das: Drohanrufe, hasserfüllte Telefonnachrichten und verbale und gestische Unflätigkeiten von Passanten bis hin zu Morddrohungen musste er erdulden, wie er sagt.

Im Prozess verlangte der Richter die Abrechnungen des Umsatzes aus den Monaten nach dem Vorfall, um zu prüfen, ob es tatsächlich zu einer Erwerbsminderung gekommen sei. Und der Richter warnte: “Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit”.

Zwecks Zeugenladung und Erwerbsminderungs-Prüfung wurde der Prozess auf 9. Oktober vertagt. Zudem muss der Privatankläger einen Einzelgesprächsnachweis des Mobiltelefons seiner Lebensgefährtin vorweisen, um zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt, als die obszönen Nachrichten verschickt wurden, gerade telefoniert hat.

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