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FDP-Chef Christian Lindner macht mit den Einwanderungsparteien gemeinsame Sache, wenn es gegen Polizeirechte im Kampf gegen illegale Migration geht.

10. September 2018 / 21:25 Uhr

Grüne, FDP und Linke vereint bei Klage gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz

Die Bundestagsfraktionen von Grünen, FDP und Linken ziehen gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um das bayrische Polizeiaufgabengesetz zu kippen. Das Gesetz räumt Ermittlern bereits im Falle einer “drohenden Gefahr” zusätzliche Rechte beim Kampf gegen Kriminalität ein – von Telefonüberwachung über Online-Untersuchungen bis zu präventiven DNA-Analysen im Zuge erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

Im Mai war das Gesetz von der absoluten CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag novelliert worden. Die bayerischen Oppositionsparteien Freie Wähler, SPD und Grüne hatten im Landtag gegen die Verabschiedung der Novelle protestiert.

Weil 25 Prozent der Abgeordneten im Bundestag notwendig sind, um ein Gesetz in Karlsruhe überprüfen zu lassen, verbündete sich nun die FDP unter Christian Lindner mit den linken Parteien.

“Angriff auf die Freiheit”

Der FDP-Chef bezeichnete die bayrische Gesetzesnovelle als “Angriff auf die Freiheit”. Seiner Meinung nach würde die Trennung von Polizei und Geheimdiensten unterlaufen.

Der “diffuse Begriff der drohenden Gefahr” senke die Schwelle für Verstöße gegen die Verfassung, erklärte der Linke-Politiker Dietmar Bartsch den Gang nach Karlsruhe und griff gleich wieder zur Nazikeule: Er sprach von der “Schaffung einer umfassenden Kontrollkompetenz, wie es sie seit 1945 nicht gegeben” habe.

Göring-Eckardt von den Grünen sieht Menschen “unter Generalverdacht gestellt”, wenn gegen sie ohne konkreten Verdacht ermittelt werden dürfe.

Grüne, FDP und Linke – Trio infernale

Die drei Fraktionen hätten sich zu einer “Allianz für den Rechtsstaat” zusammengefunden, weil das Grundgesetz “vor der CSU geschützt werden” müsse. Spätestens bei diesem Satz der linken bis blasslinken Parteienvertreter ist der Staatsbürger alarmiert. Wenn das Grundgesetz vor etwas hätte “geschützt” werden müssen, dann vor dem Netzdurchdringungsgesetz, das am 30. Juni 2017 gegen die Stimmen der Linken und einer CSU-Abgeordneten sowie mit Stimmenthaltung der Grünen verabschiedet wurde. Aber damals, wenige Monate vor der Wahl, erschien es den Grünen offenbar wichtiger, der Kanzlerin zu signalisieren, dass man für Koalitionsverhandlungen zur Verfügung stünde, statt sich mit dem Oppositionspartner, den Linken, zu einer entsprechenden Klage, wie eben jetzt, zusammenzutun.

Die FDP wiederum zeichnet sich seit ihrem Einzug in den Bundestag und den abgebrochenen Koalitionsverhandlungen mit den Grünen – was ihr viel Respekt eingebracht hatte – vor allem dadurch aus, sich gegenüber der AfD abzugrenzen. Koste es, was es wolle, auch unter Aufgabe der eignen Wahlziele.

Und was die Linken wollen, zeigten sie an ihrem letzten Parteitag, wo es hieß: “Offene Grenzen, sichere Fluchtwege”. Da steht das verschärfte Durchgriffsrecht der Polizei natürlich im Wege.

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