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Illegale Einwanderer auf dem Weg nach Österreich.

4. Oktober 2018 / 13:09 Uhr

UN-Migrationspakt: Strache sieht Gefahr für Österreich und will nicht unterschreiben

Bereits im September 2016 kam es bei einem UN-Gipfel zur sogenannten New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Dabei haben sich ausnahmslos alle Staaten verpflichtet, die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten, unabhängig von ihrem Status, zu schützen. Außerdem sprachen sie sich für eine globale Kampagne aus, um Xenophobie gegen Flüchtlinge und Migranten zu bekämpfen, sowie dafür, die Umsiedlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, zum Beispiel in Form von Arbeits- oder Ausbildungsmigration, zu erweitern. 

Migrationspakt wurde zwei Jahre lang verhandelt

Die konkrete Umsetzung dieser hehren Ziele sollte in multilateralen UN-Verhandlungen zwischen allen Staaten innerhalb der nächsten zwei Jahre vereinbart werden und in Form eines globalen Migrationspaktes (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) auf einer multilateralen Konferenz unter Beteiligung der Regierungschefs endgültig finalisiert werden.

Mehr als zwei Jahre verhandelten die UN-Bürokraten ohne jegliche mediale Diskussion und demokratische Debatte fernab von ihren Heimatländern in New York, also nicht darüber, was man für die eigenen autochthonen Völker im Lande tun könne, sondern im Gegenteil, wie man Migration noch mehr verstärken kann und damit zumindest im goldenen Westen gleichzeitig die einheimische Bevölkerung marginalisieren oder gleich entsorgen kann.

Unterschriften der Regierungsvertreter fehlen noch

Erst am 14. Juli 2018, nach Abschluss der multilateralen Verhandlungen, tauchten die ersten Meldungen auf. Die ARD-Tagesschau berichtete: “Es ist amtlich: Die Weltgemeinschaft ist ab jetzt auf dem Weg, zum ersten Mal in ihrer Geschichte einen globalen Migrationspakt zu verabschieden”. Nun fehlen nur noch die Unterschriften der Regierungsvertreter auf der Abschlusskonferenz, die für 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, angesetzt wurde.

USA zogen sich bereits 2017 zurück, Ungarn im Juli 2018

Nachdem sich die USA unter Donald Trump bereits im Dezember 2017 aus den Verhandlungen zum Migrationspakt zurückgezogen hatten, meldete sich am 18. Juli 2018 auch der ungarische Außenminister Péter Szijjártó zu Wort und teilte mit, dass Ungarn den globalen Migrationspakt nicht unterschreiben werde. Szijjártó bezeichnete den Vertrag in scharfen Worten als “unausgewogen, extremistisch und gefährlich”, da er Millionen Menschen zur Auswanderung verleite. Er stehe im Widerspruch zur Wiederherstellung der Sicherheit in Europa.

Blick in den Vertrag bestätigt Befürchtungen

Dass die weitsichtige ungarische Regierung nicht übertreibt, beweist der Inhalt des Vertrages. Tatsächlich wurde mit dem Migrationspakt ein generelles Wohlfühlpaket für legale und illegale Migrationswillige von der Abreise über den Transit bis zur Ankunft im Zielland geschaffen. Die Barrieren für die Einwanderung in westliche Länder werden dadurch noch weiter gesenkt.

Besonderer Schutz für Schlepperkunden

Der globale Migrationspakt stellt es zwar den Nationalstaaten weiterhin frei, zwischen legalem und illegalem Aufenthaltsstatus zu  unterscheiden (Punkt 15), jedoch wird auch für illegale Migranten die Komfortzone erheblich ausgeweitet. So sollen illegale Einwanderer, die Dienste von Schleppern in Anspruch genommen haben, besonders geschützt werden (Punkt 23b). Eine Sonderbehandlung soll auch angehörigen ethnischer Minderheiten oder indigener Völker zugestanden werden.

Alle Migranten sollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten

Jeder Migrant, egal ob legal oder illegal, soll leistbare juristische Unterstützung bei seinen Verfahren bekommen (Punkt 23g) und sicheren Zugang zu einer Basisversorgung haben (Punkt 31). Diese Versorgung soll im Gesundheitsbereich selbstverständlich “kultursensibel” erfolgen. Es sollen unabhängige nationale oder lokale Institutionen geschaffen werden, die darüber wachen, dass die Migranten auch alles erhalten, was ihnen zusteht (Punkt 31d). Die Rede ist auch vom vollen Zugang zum Arbeitsmarkt für Migranten (Punkt 32c und d). Hier wird nicht unterschieden zwischen legalen und illegalen Migranten sowie Asylanten, sodass davon auszugehen ist, dass sämtliche Migranten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen.

Jede Haft in Zusammenhang mit internationalen Migrationsvorgängen soll so kurz als möglich sein und bevorzugt sollen Alternativen zu Haftverwahrungen angestrebt werden (Ziel 13, Punkt 29). Die Rückführung von illegalen Migranten soll erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten erfolgen (Punkt 37e).

Neue Kategorie “Klimaflüchtling” wird geschaffen

Ganz neue Einwanderungskriterien werden explizit in den Punkten 21g (Bereitstellung von humanitären Visa bei plötzlichen Naturkatastrophen) und 21h (Umsiedlung von Menschen, die aufgrund von Klimawandel, Desertifikation, Dürre, Anstieg des Meeresspiegels oder Bodendegradation gezwungen sind, ihr Heimatland zu verlassen) definiert.

Geldüberweisungen in die Heimat sollen billiger werden

Im Ziel 20 (Maßnahmen zur Förderung von schnellen und günstigen Geldüberweisungen ins Ausland) sollen die Geldabflüsse von Migranten in ihre Herkunftsländer erleichtert werden. So sollen zum Beispiel die Transaktionsgebühren für Auslandsüberweisungen, egal wohin, nur noch maximal drei Prozent betragen dürfen (Punkt 36a) oder Internetseiten bereitgestellt werden, wo man Transferkosten für Überweisungen vergleichen kann (Punkt 36f).

Nur Migranten sollen vor “Hassverbrechen” geschützt werden

Das Ziel 17 fordert dazu auf, Hassverbrechen gegen Migranten zu bestrafen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Migranten sollen gleichzeitig ermutigt werden, die einheimische Bevölkerung bei sogenannten Hassverbrechen anzuschwärzen (Punkt 33b). Im Migrationspakt ist ausschließlich von Hassverbrechen gegen Migranten die Rede, aber nicht von Hassverbrechen von Migranten gegen Einheimische.

Polizeiarbeit soll mit Rücksicht auf Migranten behindert werden

Auch die Arbeit der Polizei soll behindert werden, damit sich die Einwanderer nicht gekränkt fühlen. Laut Migrationspakt soll jede Kontrolle aufgrund der Rasse, der Ethnie oder der Religion verboten werden (racial / ethnic / religious profiling). Es soll ein System geschaffen werden, wo Migranten solche “Vorfälle” melden sollen (Punkte 33d und 33e).

Migrationspakt will massive Förderung der Einwanderungspropaganda

Jede Kritik an Migranten soll im Keim erstickt werden. Gemäß dem Migrationspakt sollen “Politische, religiöse und kommunale Anführer sowie Lehrer und Dienstleister” verpflichtet werden, “Vorfälle von Intoleranz, Rassismus oder Xenophobie” aufzudecken und zu verhindern. Dies soll besonders für Wahlkampagnen gelten. Außerdem sind “öffentliche Kampagnen” geplant, die die Allgemeinheit über die “positiven Auswirkungen der Migration” informieren sollen (Punkt 33f). Zusätzlich sollen multikulturelle Aktivitäten in Sport, Musik und Kunst veranstaltet werden, um “gegenseitigen Respekt und Wertschätzung” zu fördern.

Die Indoktrination soll aber schon in der Schule beginnen, indem das Thema “Migration” Teil der Lehrpläne wird. Die  Kinder sollen “Respekt für Diversität” lernen und “alle Formen der Diskriminierung, darunter Intoleranz, Rassismus und Xenophobie” sollen verhindert werden (Punkt 16i). Die Migranten sollen sich an den Schulen willkommen fühlen, und es soll ihre Interaktion mit der Schulgemeinschaft gefördert werden.

Nur Rechte, aber praktisch keine Pflichten für Migranten

Generell fällt auf, dass nur den aufnehmenden Gesellschaften Pflichten gegenüber den Migranten auferlegt werden, aber praktisch niemals umgekehrt. Die Forderung an die Migranten nach Anpassung oder gar Assimilation taucht nicht auf. Stattdessen ist die Rede von “gegenseitigem Respekt für Kulturen, Traditionen und Sitten”. Dies ist die einzige Formulierung, wo der Hauch einer Forderung an die Migranten mitschwingt (Punkt 32a).

Migrationspakt richtet sich gegen die Pressefreiheit

Der UN-Migrationspakt zielt auch auf die Presse. Journalisten sollen geschult werden, wie sie über Migrationsthemen berichten sollen und welche Terminologie dabei zu verwenden ist (Punkt 33c). Wer da nicht mitspielt, soll bestraft werden: Medien, die “systematisch Intoleranz, Rassismus, Xenophobie oder irgendeine andere Art der Diskriminierung von Migranten” befürworten, sollen jede Art der öffentlichen Förderung verlieren.

“Rechtlich nicht bindend” ist keine Entwarnung

Vielfach wird behauptet, dass dieser globale Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich ist. Zwar findet sich im Punkt 7 die Formulierung, dass der Pakt ein rechtlich unverbindliches Rahmenwerk ist und die Souveränität der Mitgliedsstaaten und ihre Verpflichtungen gemäß dem internationalen Recht aufrechterhält. Dies sieht man bei der Schweizer Volkspartei anders: Dort betrachtet man den Vertrag als nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Einwanderung und mit der Selbstbestimmung der Schweiz. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis der Pakt zum internationalen Recht gehöre, sagte Parteipräsident Albert Rösti. Auch Ungarn befürchtete, dass der Pakt verpflichtend werden könnte.

Österreichs Regierung will sich nicht festlegen

Die österreichische Bundesregierung hielt sich lange bedeckt, und erst nach einer Rückfrage der Kronen Zeitung am 23. September gab es folgende offizielle Regierungserklärung: “Eine finale Entscheidung über eine Zustimmung, allfällige Ablehnung oder eine die fehlende Bindungswirkung klarstellende Erklärung der gegenständlichen UN-Deklaration konnte noch nicht gefunden werden”. Gleichzeitig wurde aber von Vizekanzler Heinz-Christian Strache eindeutig festgestellt, dass “auch unverbindliche UN-Deklarationen, die unserer Regierungslinie inhaltlich widersprechen, abzulehnen sind”.

FPÖ lehnt Migrationspakt klar ab

Am 27. September verdeutlichte der Vizekanzler seine Position nochmals mit einem Posting auf Facebook:

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