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Der Deutsche Bundestag mutiert zur “politisch korrekten” Zensurbehörde.

26. Oktober 2018 / 15:08 Uhr

Zensur! Bundestagsverwaltung verweigert Veröffentlichung Migrationspakt-kritischer Petition

“Diese Seite ist derzeit nicht einsehbar”, lautet ein harmlos wirkender Satz, wenn man versucht, eine spezielle Petition auf der Seite des Deutschen Bundestags aufzurufen. Was sich dahinter versteckt, ist beinharte Zensur.

Bundestagsverwaltung unterdrückt unerwünschte Petition

Das Petitionsrecht ist ein vom Grundgesetz verbrieftes Recht. Es scheint so, dass dieses Recht im heutigen Deutschland für alle, außer für Patrioten Gültigkeit hat. Ein AfD-Mitglied hatte sein Petitionsrecht wahrgenommen und eine Petition zum umstrittenen “UN-Global Compact for Migration” (Migrationspakt) eingebracht. Ein Pakt, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, eine weltweite Migration zu fördern und zu unterstützen sowie jegliche Kritik an der Masseneinwanderung zu unterbinden.

Voraussetzung, um sich ein Bild von einer Petition zu machen und sie gegebenenfalls zu unterstützen, ist, dass man sie lesen kann. Versucht man diese Petition jedoch auf der dafür vorgesehenen Seite des Bundestags aufzurufen,landet man im elektronischen Nirgendwo.

Petition belastet “interkulturellen Dialog”

“Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses will eine von einem AfD-Mitglied eingereichte Petition zum ,Global Compact for Migration’ wohl aus offensichtlich vorgeschobenen Gründen nicht annehmen und demgemäß auch auf der Internetseite www.bundestag.de/petition nicht veröffentlichen”, kritisiert der stellvertretende AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser die nicht-Veröffentlichung des Bürgeranliegens.

Die Ablehnung wird von der Verwaltung, so Glaser, wie folgt begründet:

Dass der Global Compact for Migration die Migration in die Länder des Westens befördert, deren nationale Identitäten verwischt und eine multi-kulturelle Gesellschaft schafft, die noch zu keiner Zeit an keinem Ort funktioniert hat, ist zunächst Ihre persönliche Meinung. Eine Veröffentlichung dieser Ansicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages kann die erwähnten Folgen haben.

Mit dem Verweis auf vermeintliche “Folgen” ist gemeint, dass die Petition und ihre Begründung, laut Meinung der Bundestagsverwaltung, den “interkulturellen Dialog” belaste.

Folgen des Migrationspaktes sollen nicht an die Öffentlichkeit dringen

“Was hier abläuft, ist Gedanken- und Sprachpolizei, verkörpert durch die Bundestagsverwaltung in Deutschland”, empört sich der Bundestagsabgeordnete. Bei dieser Ablehnung dränge sich der Verdacht auf, dass es dienstliche Weisungen gebe, so zu verfahren. Selbst das Petitionsrecht, ein durch das Grundgesetz gewährtes Recht, solle der “politischen Korrektheit” untergeordnet werden, so der Abgeordnete.  Zudem wolle man wohl verbergen, dass die  Bundesregierung beabsichtige, dem “Global Compact for Migration” im Dezember in Marokko beizutreten.

 

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