Mit dem Washingtoner Abkommen verpflichtete sich die Republik Österreich im Jahr 2001 zur Instandhaltung und Instandsetzung jüdischer Friedhöfe in Österreich. Hierfür wurde nun im Nationalrat einstimmig ein Gesetz zur Kompetenzzuteilung und zur Einrichtung eines speziellen Fonds beschlossen, den die Republik 20 Jahre lang mit 1 Million Euro jährlich speist. Denselben Betrag schießt die Israelitische Kultusgemeinde zu, wobei auch hier davon auszugehen ist, dass ein erklecklicher Anteil des Geldes aus staatlichen Förderungen stammt.
Im Hohen Haus war allseits von einer „moralischen Verpflichtung“ die Rede. Doch der Teufel steckt im Detail und wenn es ans Zahlen geht, beginnt das große Jammern. Durch dieses Gesetz werden nämlich neben Bund und Ländern auch Gemeinden, die jüdische Friedhöfe beherbergen, zur Erhaltung der Friedhöfe verpflichtet, und zwar für weitere 20 Jahre nach Ablauf der staatlichen Zahlungen.
So schwant beispielsweise dem Badener Bürgermeister KR Kurt Staska bereits Böses. In einem Schreiben an die Nationalratspräsidenten und Klobobleute begründet er die Ablehnung des Gesetzes so:
Staska, der in dem Brief nicht müde wird zu betonen, wie begrüßenswert das Gesetz grundsätzlich sei, äußert auch verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz.
Foto: Thomas Lieser / flickr
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