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Vizekanzler HC Strache und Bundeskanzler Sebastian Kurz (r.) vor Journalisten nach dem Ministerrat.

31. Oktober 2018 / 14:21 Uhr

Warum Österreichs Regierung den UN-Migrationspakt ablehnt – Vortrag an Ministerrat

Im heutigen Ministerrat (31. Oktober) wurde, wie berichtet, der Entschluss gefasst, den umstrittenen UN-Migrationspakt nicht zu unterzeichnen. Hier einige Auszüge aus dem Vortrag der Bundesregierung an den Ministerrat.

“Nicht völkerrechtlich verbindlich”

Nach eingehender Prüfung bestehen seitens der Bundesregierung erhebliche Bedenken hinsichtlich der Inhalte und Ziele des UN-Migrationspaktes. Staatliches Handeln auf dem Gebiet der Migration kann nach Auffassung der österreichischen Bundesregierung nur auf der Grundlage innerstaatlicher Gesetze oder völkerrechtlicher Verträge, denen das Parlament zuvor die verfassungsgemäße Zustimmung erteilt hat, erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich festgehalten, dass Österreich den UN-Migrationspakt als nicht völkerrechtlich verbindlich ansieht, insbesondere steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, dass durch diesen Pakt kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

“Keine Verwässerung legaler und illegaler Migration”

Ein besonders wichtiges Argument für die Ablehnung:

Es darf zu keiner Verwässerung von legaler und illegaler Migration kommen, wie es bei diesem Pakt zu befürchten ist. Die Souveränität Österreichs muss zu jeder Zeit erhalten bleiben.

“Keine einheitliche Position der EU-Mitgliedsstaaten”

Zur Abstimmung mit anderen EU-Ländern:

Österreich hatte sich in der Frage der weiteren Vorgehensweise beim UN-Migrationspakt bemüht, gemeinsam mit Partnern vorzugehen. Eine einheitliche Position der EU-Mitgliedsstaaten zum UN-Migrationspakt gibt es allerdings nicht.

“Nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln”

Zum Vorgehen der Regierung gegenüber den Vereinten Nationen:

Die österreichische Bundesregierung erachtet die Annahme des UN-Migrationspaktes für nicht geeignet, um Migrationsfragen zu regeln. Österreich wird daher dem UN-Migrationspakt nicht beitreten und sich in der UN-Generalversammlung zur Verdeutlichung der Bedenken der Stimme enthalten. Zusätzlich wird Österreich eine Erklärung abgeben, in der die Position der Bundesregierung deutlich dargelegt wird. Diese Erklärung wird auch als Votumserklärung (“explanation of vote”) bei den Vereinten Nationen registriert werden.

17 gute Gründe für die Ablehnung des Paktes

Weitere Ablehnungsgründe (insgesamt 17 von 23 Punkten) sind, unter anderen, die im Pakt vorgesehene Erleichterung der Familienzusammenführung, die verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt, die Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen an die Sozialversicherung, Zurverfügungstellung einer Grundversorgung, Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen, Erleichterungen von Unternehmensgründungen, Ansiedlungsoptionen für “Klimaflüchtlinge”, Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion sowie die Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen.

Videobotschaft von Vizekanzler HC Strache

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