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Wer in Internet-Kommentaren künftig andere beschimpft und beleidigt, soll auch dann seine Anonymität verlieren, wenn er zum Posten einen Nicknamen verwendet.

14. November 2018 / 11:20 Uhr

Keine Klarnamenpflicht: FPÖ verhindert Anschlag auf Meinungsfreiheit im Internet

Müssen Nutzer ihre Kommentare auf Facebook, Twitter oder in Online-Medien zwingend unter ihrem bürgerlichen Namen schreiben, oder dürfen sie weiterhin ein Pseudonym, einen “Nicknamen”, verwenden? Diese Debatte hat die ÖVP angesichts jüngster Aufreger wie der sexuellen Belästigung der Grünen Ex-Abgeordneten Sigrid Maurer, der Verspottung von Umweltministerin Elisabeth Köstinger oder der Beleidigung von Vizekanzler HC Straches ungeborenem Kind angezettelt. Doch sie dürfte das Match innerkoalitionär verloren haben. Denn was jetzt zu kommen scheint, unterscheidet sich nicht sonderlich von der ohnehin schon üblichen Praxis – sehr zum Wohle der Meinungsfreiheit.

ÖVP für volle Klarnamenpflicht – FPÖ skeptisch

Schon im Wahlkampf war die ÖVP die einzige Partei, die mit einem Bekenntnis zur Klarnamenpflicht die Anonymität im Internet angreifen wollte. Die Freiheitlichen, damals schon skeptisch, dürften die Kanzlerpartei nun in ihrem Tatendrang gebremst haben. Der heute beschlossene Ministerratsvortrag, der auf einen Expertengipfel folgt, sieht nur noch eine “wirksame Authentifizierung zur Bestätigung der Nutzerdaten” vor, damit Benutzer ausgeforscht werden können, wenn sie mit ihren Kommentaren Straftaten verwirklichen.

Schutz vor Denunzianten weiter möglich

Das ist vernünftig, weil damit Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen genauso geahndet werden können wie im realen Leben. Das ist aber auch deshalb vernünftig, weil vielen Nutzern, die mit ihren Texten gegen keinerlei Gesetze verstoßen, die Anonymität auch aus anderen Gründen wichtig sein kann. Beispielsweise um sich gegen Denunzianten zu schützen, die allzu gerne Arbeitgeber oder gar Vermieter auf eine “falsche” politische Einstellung ihrer Angestellten oder Mieter hinweisen.

Wo kein Impressum, da keine Handhabe

Die Regierung hat dabei insbesondere auch die großen internationalen Online-Plattformen – sprich Facebook, Twitter oder YouTube – im Visier. Wie sich diese in eine neue österreichische Gesetzeslage fügen werden, bleibt freilich abzuwarten. Jedenfalls aus dem Schneider werden weiterhin Anbieter von Kommunikationsplattformen sein, die selbst schon durch ein fehlendes Impressum gegen Gesetze verstoßen. Auf diese, insbesondere im linken und linksextremen Spektrum häufigen Webangebote geht der Ministerratsvortrag nicht ein.

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