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Die Arbeiter und Angestellten bei der VOEST-Alpine in Linz können sich über mehr Geld und Freizeit freuen.

19. November 2018 / 12:49 Uhr

Neuer Kollektivvertrag: Hohe Lohnzuschläge und Gleitzeit bei den Metallern

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, konkret der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp mit dem Fachverband Metalltechnische Industrie (FMTI), konnte nach neun Verhandlungsrunden ein attraktives Gesamtpaket geschnürt werden, das hohe Lohnzuschläge und die konkrete Inanspruchnahme von Gleitzeitguthaben für mehr Freizeit als Ausgleich bei Mehrdienstleistung garantiert.

Das von roten Gewerkschaftern und SPÖ-Abgeordneten, an der Spitze Pamela Rendi-Wagner, noch am 16. November kritisierte neue Arbeitszeitgesetz, das seit dem 1. September 2018 in Kraft ist, wurde so zu einem Basis-Hebel für die Sozialpartner.

Abschluss erfüllt neues Arbeitszeitgesetz mit Leben

Der Abschluss zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat jedenfalls das neue Arbeitszeitgesetz mit konkretem Leben erfüllt, wie der Österreichische Gewerkschaftsbund in einem Jubelpressedienst verkünden musste. So kommt es etwa zu einem kräftigen Plus bei den Löhnen- und Gehältern (3,0 bis 4,3 Prozent), höheren Lehrlingsentschädigungen (plus zehn Prozent) und 100 Prozent Zuschlägen bei Überstunden und einer Einführung von Extra-Arbeitspausen:

Durch den vereinbarten Mindestbetrag von 80 Euro steigen die Mindest- bzw. Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 4,3 und 3 Prozent. Die erreichten Lohn- und Gehaltserhöhungen sind angesichts der Inflationsrate von zwei Prozent kräftig und bedeuten mindestens 1.120 Euro mehr Lohn und Gehalt pro Jahr. Das ist gerade für niedrige Einkommen ein ordentlicher Schub.

Die Lehrlingsentschädigungen für die rund 6.600 Lehrlinge der Metalltechnischen Industrie werden kräftig angehoben: Im ersten Lehrjahr um 100 Euro auf 719 Euro, im zweiten auf 920 Euro (bisher 830 Euro) im dritten auf 1.204 (bisher 1.124) und im vierten Lehrjahr auf 1.590 Euro (bisher 1.520).

Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2,1 Prozent. Die Zulagen steigen um 3,5 Prozent. Die Ausnahme ist die Nachtschicht- bzw. Nachtarbeitszulage. Diese wird verbessert und in vier Jahresetappen um rund sieben Prozent pro Jahr auf 2,52 Euro erhöht.

Hinzu kommen nun deutliche Verbesserungen im Rahmenrecht wie etwa höhere Zuschläge von 100 Prozent für die elfte und zwölfte Arbeitsstunde bzw. ab der 51. Wochenstunde. Dies soll ab 1. Juli 2019 gelten. Die Zuschläge können, verbunden mit starken Antrittsrechten für die Beschäftigten, auch in mehr Freizeit gewandelt werden. 

Weiters wird bei langen Tagesarbeitszeiten von mehr als zehn Stunden eine bezahlte Pause von mindestens zehn Minuten im Kollektivvertrag vereinbart. 

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