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So kann man Einwanderung in Deutschland betreiben: Bürgschaft für einen Flüchtling ablegen und nicht bezahlen. Dafür wird ein Sündenbock gefunden.

22. November 2018 / 15:42 Uhr

Asylindustrie: Mindestens 21 Millionen Euro von Flüchtlingsbürgen ausständig – wer zahlt?

Wer hätte das gedacht: Tausende Menschen hatten sich seit Beginn der Masseneinwanderung als Unterstützer von “Flüchtlingen” gemeldet und sind eine Bürgschaft für sie eingegangen. Doch bezahlt haben sie nie. So fehlen der “Bundesagentur für Arbeit” Beträge in Millionenhöhe, die letztlich der Steuerzahler berappen muss.

Tausende Einwanderer über spezielles Aufnahmeprogramm

Tausende Einwanderungsbefürworter nahmen an einem speziellen Aufnahmeprogramm teil. Gegen Übernahme der Lebensunterhaltungskosten für einen Flüchtling wurde dem Einwanderer ein Visum für Deutschland erteilt. So kamen tausende Migranten nach Deutschland.

So brachte der AfD-Abgeordnete René Springer in einer Anfrage an die Bundesregierung zutage, dass mindestens 21 Millionen Euro von den Flüchtlingsbürgen ausständig sind. Die genaue Zahl der Flüchtlingsbürgen ist öffentlich nicht bekannt. Hinzu komme, dass die Summe nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge sei. Insgesamt 105 kommunale Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern, seien darin nicht enthalten.

Neues Einwanderungsmodell?

Die Sorge der Medien gehört übrigens nicht dem Steuerzahler, der auf den Belastungen sowie den kulturellen Folgeschäden sitzen bleibt, sondern den Flüchtlingsbürgen. Diese Armen hätten “die Kosten unterschätzt”. Dass dahinter Kalkül stecken könnte, Einwanderung zu betreiben, scheint den Medien nicht in den Sinn zu kommen.

Im Gegenteil. Nun wird den Ausländerbehörden vorgeworfen, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob die Bürgen auch zahlungskräftig genug seien. Zwar ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung eindeutig formuliert, doch das ficht einen echten Einwanderungslobbyisten nicht an. In Bonn haben bereits zwei Bürgen erfolgreich gegen das Jobcenter vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

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