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Verbots-Erlass: Aida-Konditoreien müssen die “CBD-Brownies” wieder auslisten.

14. Dezember 2018 / 11:43 Uhr

Aida: “Hasch-Brownies” müssen aus Geschäften verschwinden

Vor Monaten provozierte die Konditorei-Kette Aida mit dem Verkauf von sogennanten “Hasch-Brownies”. Von gewissen Kreisen mit eindeutig gesellschaftspolitischer Schlagseite kam großer Jubel. Manche Verfechter einer allgemeinen Cannabis-Liberalisierung sahen in diesem Gebäck eine Art “Blockadebrecher” für weitere Schritte in diese Richtung. Dem hat das Gesundheitsministerium unter Bundesministerin Beate Hartinger-Klein jetzt mit einem Erlass einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aida muss also seine CBD-Brownies wieder aus den Regalen nehmen.

Das neben dem berauschenden THC in Hanfprodukten enthaltene CBD (Cannabidiol – ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf), das auch in den “Brownies” vorhanden war, wird EU-rechtlich bereits seit vielen Jahren als “Novel Food” deklariert. Damit ist es genehmigungspflichtig und muss deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.

Idee der “Hasch-Trafiken” auch vom Tisch

Neben den CBD-haltigen Lebensmitteln steht in Sachen THC auch die sogenannten Hanf-Zigaretten im Visier der Gesundheitsbehörden. Produkte mit einem Grenzwert von mehr als 0,3 Prozent THC bei der Verbrennung sind nicht mehr erlaubt. Damit ist wohl auch die von manchen Seiten propagierte Idee der “Hasch-Trafiken” vorerst einmal gestorben.

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