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Die AfD ist mit ihren Klagen gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel an der Richterschaft in Karlsruhe gescheitert. Die drei Klagen seien unzulässig.

18. Dezember 2018 / 17:30 Uhr

Richterschaft in Karlsruhe schützt Merkel: AfD-Anträge zur Flüchtlingskrise zurückgewiesen

Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte im April drei Klagen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht eingebracht. Sie wollte überprüfen lassen, ob die Entscheidungen der Kanzlerin im Jahr 2015, das rechtsgültige Dublin-Abkommen außer Kraft zu setzen und zwei Millionen Orientalen in Deutschland aufzunehmen, die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt hatten.

Aus Formalgründen zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies diese drei Klagen nun als unzulässig zurück. Die Richter argumentierten, dass nicht hinreichend dargelegt worden sei, dass entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung Rechte der Abgeordneten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten, zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag vertreten war.

Hätte Merkel also für ihre Grenzöffnung vorher ein “Notstandsgesetz” erlassen und wäre die AfD im Bundestag vertreten gewesen, dann wären die Klagen zulässig gewesen? Da Merkel selbst dazu zu faul war und einfach faktisch gehandelt hat, gibt es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Klageart mehr, mit der die Opposition die Grenzöffnung auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen lassen könnte.

Hinweis auf “Spielverderber”

In den Klagen verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Einwanderung vom Parlament in einem “Migrationsverantwortungsgesetz” zu normieren. Das Karlsruher Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die AfD die Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitgetragen hätte. Das verübelten ihr die Richter. Sie vermeinten darin einen Beweis zu sehen, dass es der AfD gar nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte gehe, “sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns”. Rache an Spielverderbern also.

Daraus konstruierten die Richter weiter, dass die AfD die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht anstrebe. Und vollkommen entlarvend ist die Einschätzung, dass auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht nicht erzwungen werden dürfe.

Freude beim Mainstream

Die regierungsfreundlichen und Merkel-freundlichen Medien freuen sich über die Entscheidung des Gerichts, vergessen aber, dass die Klagen aus formalen juristischen Gründen abgelehnt wurden. An dem Unrechtstatbestand und seine katastrophen Folgen ändert das Urteil nichts. Die Materie lässt sich mit den systemkonformen Rechtsbehelfen nicht im Sinne der Bevölkerung zielführend erfassen. Die Rechtswissenschaft bietet als Geisteswissenschaft – noch dazu auf Verfassungsrechtsebene – jederzeit genug Spielraum, rechtlich unangreifbar regierungsstützende Ergebnisse zu begründen.

AfD-Justiziar Stephan Brandner kündigte daher an, die AfD werde weiter “mit allen politischen Mitteln” gegen die in ihren Augen falschen Entscheidungen vorgehen.

Finanziell  zum Schweigen bringen

Dass die Richter keine Freunde politischer Pluralität sind, zeigte, dass sie die Auslagen für das Verfahren der AfD aufrechneten. Eine Erstattung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. “Insbesondere hat das Verfahren entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen”, hieß es zur Begründung.

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