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7. Jänner 2019 / 10:13 Uhr

So skurril sind Rumäniens Familienleistungen

Rumänien ist nicht nur aufgrund des aktuellen EU-Ratsvorsitzes in den Fokus der Medienöffentlichkeit gelangt. Aktuelle Pressemeldungen offenbaren die Ahnungslosigkeit rumänischer Politiker samt den Medien, die diese Nachrichten offenbar nicht einmal hinterfragen.

Sozialdemokratische EU-Abgeordnete glänzt mit Rohrkrepierer

So heißt es etwa, dass das rumänische Außenministerium die “Familienbeihilfenkürzung” kritisiert, weil sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten, die in Österreich ihre Steuern zahlen, diskriminiere. “Rumänische Bürger, die in Österreich arbeiten, zahlen die gleichen Steuern wie Bürger dieses Staates, und sie müssen im Hinblick auf ihre diesbezüglichen Rechte gleich behandelt werden”, forderte das rumänische Außenministerium.

Die rumänische EU-Mandatarin Maria Grapini von der sozialdemokratischen Fraktion wiederum hinterfragte, ob wahltaktische Überlegungen dem rumänischen Präsidenten wichtiger als das Schicksal “unserer Kinder in Österreich” seien. Diese Frage ist insofern ein Rohrkrepierer, da Kinder, die in Österreich leben, von einer Indexierung der Familienbeihilfe ohnehin nicht betroffen sind.

Kritik von FPÖ-Vilimsky an Rumänien

Die Reaktion der FPÖ ließ nicht lange auf sich warten. Der freiheitliche EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky stellte außerdem klar, dass die österreichische Familienbeihilfe – im Gegensatz zur rumänischen – keine Leistung sei, die damit zu tun habe, ob jemand wenig, viel oder die gleichen Steuern wie jemand anderer zahlt: “Die österreichische Familienbeihilfe ist – im Gegensatz zur rumänischen – keine Leistung die damit zu tun hat, ob jemand wenig, mehr oder gleich viel Steuern wie jemand anderer zahlt. Unsere Familienbeihilfe ist eine einkommensunabhängige Sozialleistung, die dazu dient, um die anfallenden Kosten für Kinder abzumildern. Und in Österreich sind diese Kosten wesentlich höher als in Rumänien. Deshalb war es auch von der Bundesregierung richtig und notwendig, eine Indexierung – also eine Anpassung der Familienleistungen an die Lebensverhältnisse des jeweiligen Staates – zu beschließen.”

Taschenrechner notwendig

Außerdem ließ Vilimsky nicht unerwähnt, dass die Familienleistungen, die Rumänien bezahlt, eine äußerst kompliziertere Berechnungsformel unterliegen. “Da braucht man schon einen Taschenrechner um den Anspruch in Sachen staatliches Kindergeld und Familienbeihilfe zu errechnen!”

Nun, Unzensuriert.at nahm Rumänien genauer unter die Lupe. Und tatsächlich musste ein Taschenrechner samt einem Währungsrechner zur Anwendung kommen. Rumänien hat das staatliche Kindergeld und eine Familienbeihilfe. Um diese zu berechnen, muss ein Referenzindikator (SRI) angewendet werden, der von der Regierung regelmäßig geändert werden kann und wird. Der SRI muss mit einem Wert multipliziert werden, der Gesetzlich von der Regierung vorgegeben ist und zwischen ca. 0,15 und 0,85 liegt.

Rumänien zahlt wenig Familienleistungen

Der SRI liegt laut öffentlichen Daten bei 500 RON (rumänische Währung). Umgerechnet sind das 107 Euro. Familien mit einem Nettoeinkommen von unter 0,40 SRI (d. h. 200 RON) pro Familienangehörigen erhalten für ein Kind 0,1640 SRI, was umgerechnet 82 RON an Familienbeihilfe entspricht, für zwei Kinder 0,3280 SRI, also 164 RON. Familien mit einem Nettoeinkommen zwischen 0,40 SRI und 1,06 SRI (d. h. 530 RON) erhalten für ein Kind 0,1500 SRI (75 RON) und für das zweite Kind 0,3000 SRI (150 RON).

Was sollen uns diese Infos nun auf gut Deutsch sagen? Familien mit einem monatlichen Nettoeinkommen von etwa 43 Euro pro Familienangehörigen erhalten für ein Kind 17,6 Euro (82 RON), für zwei Kinder sind es ca. 35 Euro. Familien mit einem monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen zwischen 43 Euro und 113,7 Euro pro Familienangehörigen erhalten für ein Kind 16 Euro für zwei Kinder 32 Euro.

Geregelt wird außerdem wieviel man für das dritte und vierte Kind bekommt. Wer mehr Kinder hat, bekommt dennoch nur soviel wie bei vier Kindern (300 RON, also 64 Euro). Die Familienbeihilfe unterliegt außerdem einer Bedürftigkeitsprüfung, ist – wie man sieht – einkommensabhängig und an schulische Verpflichtungen des Kindes geknüpft ist.

Das staatliche Kindergeld wiederum beträgt für Kinder unter zwei Jahren umgerechnet fast 43 Euro. Kinder zwischen zwei und 18 Jahren erhalten 18 Euro. Ein pikantes Detail am Rande: In Rumänien ist laut Angaben ein gesetzlicher Bruttomindestlohn vorgesehen, der seit dem 1. Jänner 2019 1.900 RON beträgt. Das sind in etwa 407 Euro.

Würde dieser Mindestlohn tatsächlich bezahlt werden, so stellt sich die Frage, ob die Rumänen netto so wenig erhalten, dass sie auch einen Anspruch auf Familienleistungen erhalten. Im Jahr 2017 hat Österreich an 2.962 Kinder in Rumänien die volle Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag überwiesen. In Summe 6,5 Mio. Euro. Den Löwenteil hat Österreich sicherlich noch zusätzlich in Form der Differenzzahlungen an Rumänien überwiesen. Also etwa, wenn auch ein Elternteil in Rumänien gearbeitet hat. Hat Österreich übrigens die volle Familienbeihilfe überwiesen, so musste Rumänien auch keine Differenzzahlung an die Familien überweisen. Das sehen die EU-Koordinierungsregeln vor.

Bekannt ist, dass im Jahr 2017 europaweit 188 Millionen Euro an Differenzzahlungen aus Österreich für 96.000 Kinder überwiesen wurden. Und Rumänien gehört zu jenen Top-Nationen die die meisten Bezieher haben.

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