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Van der Bellen weiß nicht, dass die geplante staatliche Rechtsberatung für Asylwerber europarechtlichen Vorgaben entspricht.

10. Jänner 2019 / 15:41 Uhr

Schlecht beraten oder von Materie keine Ahnung: Van der Bellen tritt ins Fettnäpfchen

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sich wieder einmal gegen die FPÖ geäußert und ist dabei – wieder einmal – ins Fettnäpfchen getreten.

Zweifel an Rechtsberatung durch den Staat

In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin trend meldete er Zweifel an der geplanten Maßnahme von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) an, die Rechtsberatung von Asylwerbern zu verstaatlichen. Van der Bellen sagte dazu:

Wenn es so weit kommt, werden wir uns das in der Präsidentschaftskanzlei verfassungsrechtlich genauer anschauen, denn eine solche Maßnahme tangiert die Grundrechte.

Weniger Einfluss der NGOs

Tatsächlich will Kickl mit der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung (BBU) dafür sorgen, dass die NGOs weniger Einfluss auf die Rechtsberatung bei Asylwerbern haben. “Das ist wichtig, weil der Staat selbst kontrollieren muss, und wir den Menschen nicht gleich am Beginn des Verfahrens falsche Hoffnungen machen dürfen – wie es in der Vergangenheit leider immer wieder der Fall war,” so der Innenminister.

Europarechtliche Vorgaben erfüllt

Was Van der Bellen nicht weiß oder einfach nicht zur Kenntnis nehmen möchte: Die geplante Ausgestaltung der Rechtsberatung durch die BBU berücksichtigt die relevanten nationalen und europarechtlichen Vorgaben (insbesonders die Verfahrensrichtlinie) und steht mit diesen im Einklang.  Ähnliche Rechtsberatungssysteme gibt es bereits in Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Malta oder Deutschland. Artikel 21 der EU-Verfahrensrichtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Rechtsberatung durch “Fachkräfte von Behörden oder spezialisierten staatlichen Stellen ..erteilt werden können”.

Bei Asyl-Antrag geht es um Glaubwürdigkeit

Beim Antrag auf Asyl geht es um Glaubwürdigkeit, denn in den meisten Fällen gibt es keine Beweise, wie sich die individuelle Situation des oder der Einzelnen tatsächlich darstellt. Diese Glaubwürdigkeit quer über den Globus ist eine besondere Herausforderung für die österreichischen Behörden und Gerichte. Die Aufgabenstellung ist also schwierig, und es braucht daher ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und den Maßstab der Objektivierbarkeit von Fakten. 

Van der Bellen misst mit zweierlei Maß

Dass Van der Bellen gerne mit zweierlei Maß misst, so wie es ihm gerade in den Kram passt, stellte er auch im Trend-Artikel wieder einmal unter Beweis. Die Äußerung von Caritas-Präsident Michael Landau, der der ÖVP-FPÖ-Regierung “Empathie-Defizite” attestiert hatte, bezeichnete Van der Bellen als “zulässige Kritik”. Dagegen fand er es “nicht in Ordnung”, dass die FPÖ sich wehrte und der kirchlichen Organisation “Profitgier” vorwarf und in diesem Zusammenhang auch von einer “Asylindustrie” sprach.

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