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In Wien klickten für den mordverdächtigen “Schutzsuchenden” die Handschellen (Symbolbild).

14. Jänner 2019 / 12:40 Uhr

Nach Mädchenmord: Mordverdächtiger Asylant geht Polizei in Wien ins Netz

Am Vormittag des 13. Jänner wurde die Leiche der 16-jährigen Manuela K. im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt aufgefunden, die nach einer Lokaltour am Samstag nicht wieder heimgekommen war. Seither wurde nach ihrem syrisch-stämmigen Ex-Freund Yazan A. gefahndet, der als dringend tatverdächtig gilt. Dieser konnte nun ihn Wien von der Polizei aufgespürt und festgenommen werden.

Opfer der “Willkommenskultur”

Es war einer der unzähligen “Einzelfälle”, über die unzensuriert regelmäßig berichtet – und bereits der dritte Frauenmord in diesem noch sehr jungen Jahr 2019 (alle drei in Niederösterreich in nur einer Woche). Abgelegt und mit Laub bedeckt wurde das erwürgte Mädchen in einer Parkanlage am Sonntag Vormittag von ihrer Mutter entdeckt, die auf der Suche nach ihrer Tochter war. Ermordet wurde das Mädchen mutmaßlich von ihrem Ex-Freund, einem aus Syrien stammenden “Schutzsuchenden”, der bereits 2014 ins Land gekommen sein soll. Der Hals des Opfers wies massive Gewalteinwirkung auf.

Großfahndung erfolgreich

Schnell fiel der Verdacht auf den – angeblich – 19-jährigen Syrer. Die Polizei leitete eine Fahndung ein und veröffentliche ein Bild des Verdächtigen. Noch in der Nacht auf heute, Montag, konnte der Asylant in Wien-Favoriten festgenommen werden. Er gestand die Tat mittlerweile – zeigt aber laut Polizei keinerlei Reue.

Kein unbeschriebenes Blatt

Wissentlich oder unwissend dürfte sich das Mädchen mit einem Kriminellen eingelassen haben, denn Yazan A  soll bereits “amtsbekannt” sein. Gegen ihn läuft, Informationen der Kronen Zeitung zufolge, seit Oktober 2018 sogar ein Asyl-Aberkennungsverfahren. Er weist bereits zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung auf, dazu mehrere Strafanzeigen wegen anderer Straftaten: Trotz dieses mehrfachen Missbrauchs des Gastrechts durfte der Mordverdächtige in Österreich bleiben. “Uns waren die Hände gebunden: Erst nach Delikten wie Raub oder Mord darf das Bundesamt für Fremdenwesen die Täter abschieben lassen”, erklärte dazu ein Sprecher des Innenministeriums…

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