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Heimische Richter halten scheinbar schützende Hände über kriminelle “Flüchtlinge”: Die meisten Morde durch auffällige Migranten hätten mit konsequenter Abschiebung verhindert werden können.

14. Jänner 2019 / 19:49 Uhr

Richter legen sich bei Abschiebung krimineller Asylanten quer – bis sie morden

Warum musste Manuela K. (16) sterben? Zumindest eine moralische Mitschuld kann der heimischen Richterschaft angerechnet werden, die es offensichtlich nicht für notwendig hält, gefährliche Gewalttäter wie den syrischstämmigen “Flüchtling” Yazan A. abzuschieben, bevor sie jemanden umbringen. Steckt der obligate “Alt-68er-Geist” so mancher Richter, abgehobene Realitätsferne, übertriebene “Gutmenschlichkeit” oder schlichte Schlamperei dahinter?

Die Lage bei den Mädchen/Frauenmorden durch Migranten zeigt sich ähnlich wie bei den Terroristen der letzten Jahre, die durchwegs als “Gefährder” bekannt waren, aber lediglich mit enormem Aufwand (mehr oder weniger umfassend) beobachtet wurden, anstatt die prophylaktisch abzuschieben.

Täterschutz vor Opferschutz

Nach diesem Prinzip scheint die heimische Justiz vorzugehen, wenn es um das Wohl sogenannter “Flüchtlinge” geht. Zweimal wurde Yazan A. 2017 und 2018 wegen Körperverletzung verurteilt. Zweimal kam er dabei lediglich mit einer Geldstrafe davon. Weitere Strafanzeigen der Polizei sollen erst gar nicht weiter verfolgt worden sein. Noch im Dezember letzten Jahres hatte sein späteres Opfer ihn wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte beim Bezirksgericht Wiener Neustadt einen Strafantrag. Wenige Wochen später war Manuela tot. Der Verdächtige soll mittlerweile die Tat gestanden haben.

Polizei ist machtlos

“Wir wissen sehr genau, dass die Höchstrichter alle Abschiebefälle ablehnen, die nicht mit wirklich extrem schweren Delikten begründet werden – also mit bewaffnetem Raub, Vergewaltigung oder Mord”, zitiert die Kronen Zeitung Polizisten, die die aktuelle juristische Praxis aufzeigen. Deshalb habe das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Fall des Syrers auf ein Abschiebeverfahren verzichtet. “Wir waren da chancenlos, uns waren die Hände gebunden”, so ein Beamter resignierend.

Parallelen zu anderen Mädchenmorden

Der Mord an Manuela K. ist leider kein Einzelfall, sondern reiht sich an eine bereits lange Liste von Verbrechen an jungen Mädchen in Deutschland und Österreich, die sich mit “jugendlichen Flüchtlingen” eingelassen hatten.

Zu einem traurigen Symbol für derartige Straftaten wurde der Mord an der 15-jährigen Mia aus Kandel (Rheinland-Pfalz). Im Dezember 2017 hat der afghanische Asylwerber Abdul D. das junge Mädchen mit sieben Messerstichen regelrecht hingerichtet. Zuvor hatte er seine ehemalige Freundin, die mit ihm Schluss gemacht hatte, wiederholt verfolgt und bedroht. Mias Eltern erstatteten Anzeige. Die Polizei wollte es bei “gut zureden” belassen. Doch nicht einmal dazu sollte es kommen, denn Abdul schritt zur Tat und ermordete das Mädchen. Der laut Gutachten bei der Tat wahrscheinlich 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht zu lediglich achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

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