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Wer falsche Angaben zu seiner Identität als Asylbewerber macht, geht straffrei aus. Ob das auch für die Einkommensteuererklärung gilt?

21. Jänner 2019 / 15:28 Uhr

Straffrei: Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität – auch bei Steuererklärung?

58 Prozent der Asylbewerber kommen zwar mit Handy, aber ohne Identitätspapiere “auf ihrer Flucht” in Deutschland an. Der Verlust der Papiere ist ausgesprochen bedauerlich – oder beabsichtigt, denn so lässt sich das Herkunftsland frei wählen. Syrien steht ganz oben in der Beliebtheitsskala, denn als Syrer bekommt man nunmal leichter Asyl als etwa als Türke.

Keine Konsequenzen für Lügen

Wenn Asylbewerber falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit machen, geschieht – gar nichts. Sie werden trotzdem in die Rundum-Sorglos-Versicherung des deutschen Steuerzahlers aufgenommen. Strafbar war bislang nur der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, also zum Beispiel die Vorlage eines falschen Passes.

AfD-Antrag auf Strafe für falsche Altersangaben von Systemparteien abgelehnt

In der Debatte um die Alteruntersuchungen bei Flüchtlingen hatte bereits vor genau einem Jahr die AfD im Bundestag einen neuen Antrag eingereicht. Dieser sieht mehrmonatige Haftstrafen für erwachsene Flüchtlinge vor, die sich gegenüber den Behörden als Minderjährige ausgeben. Alle Systemparteien lehnten den Antrag am 18. Januar 2018 ab.

“Sicherheitsrisiken für Rechtsstaat”

Bundesinnenminister Horst Seehofer machte nun wieder einen Vorstoß, Falschangaben künftig zu ahnden. Während die SPD noch zu keiner Stellungnahme bereit war, zeigte sich Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, von der Ahndung falscher Angaben überzeugt: “Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.” Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssten daher bestraft werden können. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes “mit Sorge zur Kenntnis nehmen”.

Alle bisherigen Initiativen gescheitert

Bereits Ende 2017 gab es einen Vorstoß aus den Ländern zur Bestrafung bei falschen Identitätsangaben. Ende 2018 mussten die Innenminister von Bund und Ländern dann aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung in dieser Angelegenheit nichts, aber auch gar nichts unternommen hatte. Das BAMF erfasst weiterhin weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus.

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu: “Es konnte keine Einigung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erzielt werden.” Man wünscht offenbar über die wahre Identität betrogen zu werden. Ob die Straffreiheit für falsche Angaben über die Identität auch für jene gilt, “die schon länger hier leben”, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben?

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