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Viele Aktivitäten hat die Parteiakademie der “Liste Jetzt” nicht gesetzt. Es könnte die Rückzahlungen von Förderungen drohen.

22. Jänner 2019 / 10:50 Uhr

Parteiakademie von “Liste Jetzt”: Müssen Förderungen zurückbezahlt werden?

Die Parteikakademie der “Liste Jetzt” – sie wurde anfangs “Ideengarage” getauft – hat ein Problem. Die “Offene Gesellschaft” (konkret #offenegesellschaft) hat im Jahr 2018 laut Medienberichten 1,2 Millionen Euro an Förderungen erhalten. Welche Aktivitäten gesetzt wurden sowie andere Fragen, wollte man auf Anfrage von unzensuriert nicht beantworten. Und dies könnte teuer werden. Der Akademie könnten erhebliche Rückzahlungen der Förderungen drohen. Vielleicht sogar die Summe von einer Million Euro. Dazu aber später im Artikel.

Noch immer im Aufbau – Nur eine Veranstaltung

Die “Offene Gesellschaft” befindet sich – wie man der Internetseite der zuständigen Partei “Liste Jetzt” entnehmen kann, noch immer im personellen und organisatorischen Aufbau. Einen eigenständigen Internetauftritt gibt es noch keinen. Und was Veranstaltungen betrifft, so wurde nur eine einzige bekannt gegeben. Am 5. Dezember 2018 war der ehemalige EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin zu seiner Buchvorstellung “GAME OVER” nach Wien eingeladen worden.

Mit Till Hafner hat die Akademie zwar einen Geschäftsführer. Für zwei Mitarbeiter gibt es Stellenausschreibungen. Ob sich jemand meldet, scheint mehr als fraglich. Trotz der hohen Anforderungen wird von einem Büroleiter ein Gehalt (Vollzeit) von gerade einmal 2.500 Euro als Verhandlungsbasis angegeben. Wobei der Vertrag zunächst nur befristet nicht einmal vier Jahre läuft – nämlich bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode. Der für Kommunikation und Onlinemedien zuständige Referent soll etwa 3.300 Euro verdienen dürfen. Das Team muss auch vielfältig sein, Migranten und Rückkehrer aus Erziehungszeiten werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt.

Untermieter bei der “Liste Jetzt”

Die Akademie fungiert derzeit als Untermieter bei der “Liste Jetzt”. Anfang 2019 sollen eigene Büroräumlichkeiten angemietet werden. Da kaum Personal vorhanden ist – und vor allem ein für Kommunikation zuständiger Mitarbeiter fehlt – wundert es freilich nicht, dass die “Offene Gesellschaft” wohl eher eine “Geschlossene Gesellschaft” ist.

Nur geringe Rücklagen erlaubt

Das alles wäre nicht so schlimm, gäbe es da nicht die 1,2 Millionen Euro an Förderungen, die im Jahr 2018 ausbezahlt wurden. Das Publizistikförderungsgesetz ist besonders streng ausgelegt. Ein förderungswürdiger Rechtsträger darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Aufgabe der Parteiakademien ist es, politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf innerstaatlicher und internationaler Ebene unmittelbar und in gemeinnütziger Weise zu fördern, insbesondere durch Schulungen, Seminare, Enqueten, Vorträge, Arbeitsgruppen, Fernkurse, Stipendien und Publikationen.

Rücklagen dürfen nur im geringen Ausmaß gebildet werden. Fünf Prozent darf eine Rücklage ausmachen, wenn dieses dem Erwerb, Erhaltung bzw. Erneuerung von unbeweglichen Vermögen dient. Gemeint ist sicher, dass wenn die Parteiakademie eine Immobilie erworben hätte, eine Rücklage von 60.000 Euro pro Jahr bilden könnte. Das war aber nicht der Fall. Die Akademie ist Untermieter. Und auch hier gilt, dass die Miete nur für jene Räumlichkeiten bezahlt werden darf, in der auch konkret und glaubhaft Mitarbeiter der Parteiakademie untergebracht wurden und werden.

Rechnungshof prüft kritisch

Der Rechnungshof berechnet bei seinen regelmäßigen Prüfungen sogar punktgenau die Quadratmeter befragter Räumlichkeiten. Bezahlt eine Akademie im Verhältnis zu anderen Mietern zuviel, liest man dies Jahre später in einem entsprechenden Bericht.

Weiters dürfen maximal fünf Prozent – also wieder 60.000 Euro – als Rücklage für Abfertigungen, freiwillige Pensionsleistungen und Einrichtungen zur Fortbildung der Dienstnehmer verwendet werden.

Was passierte mit dem Geld?

Die Akademie darf somit rechtlich 60.000 Euro als Rücklage bilden. Ginge man davon aus, dass es im Jahr 2018 Personalkosten von 120.000 Euro gab und zusätzlich noch Kosten für Miete samt der einen Veranstaltung etc. von etwa 20.000 Euro entstanden sind, so bleibt noch immer fraglich, was mit dem restlichen Betrag von einer Million Euro passiert ist?

Dieser Betrag müsste zurückbezahlt werden, wenn er nicht gesetzeskonform verwendet wurde. Wenn auch noch durch die Nichtverwendung der Gelder eine Gesetzwidrigkeit beanstandet wird, dann müssen auch noch zwei Prozent Zinsen bezahlt werden. Für Rechtstreitigkeiten zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Förderungsmittel können von Regierung widerrufen werden

Am 15. Februar dieses Jahres fließt die nächste Tranche für die Parteiakademien, der Restbetrag für internationale Bildung ist bis zum 1. Juli auszubezahlen. Allerdings besagt das Publizistikförderungsgesetz auch, dass Akademien nur dann gefördert werden dürfen, wenn sie bis spätestens 31. März jeden Jahres dem Rechnungshof einen Bericht über die Verwendung der im vergangenen Jahr auf Grund dieses Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel vorlegen.

Die Feststellung, ob ein Rechtsträger förderungswürdig ist, obliegt der Bundesregierung, die ihre Feststellung auch widerrufen kann. Der Bundesregierung steht ein Beirat beratend zur Seite, in dem neben dem Bundeskanzler auch die politischen Parteien vertreten sind. Zumindest dort könnte sich die Liste Jetzt für ihre Parteiakademie verantworten. Parteigründer Peter Pilz – immerhin noch Vorstandsmitglied in der Akademie – hat mehrmals den Spruch “Wos war mei Leistung” für seine politischen Zwecke bemüht. Wo woar die Leistung seiner Parteiakademie? Man darf gespannt sein, ob sich die “Offene Gesellschaft” auch wirklich öffnet.

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